Heimgesetz wird im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung novelliert

Der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat unterstrichen, dass das in die Gesetzgebungskompetenz des in Landesrecht übergegangenen Heimgesetzes erst im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung überarbeitet werden kann. Zur Erarbeitung der dafür notwendigen Konzeption gibt es bereits Arbeitsgruppen. Günter Rühs machte deutlich, dass es Wettbewerb im Rahmen von Standard-Absenkungen oder aber zu Lasten der Mitarbeiter nicht geben wird.

„Auch wenn die Gesetzgebungszuständigkeit im Bereich des Heimgesetzes weitgehend auf die Länder übergegangen ist, gibt der Bund über die Pflegeversicherung den Rahmen vor. Daher macht es keinen Sinn, vor einer Reform der Pflegeversicherung das Heimgesetz grundlegend zu überarbeiten. Erst im Nachgang zum abschließenden Beschluss einer Pflegereform wird es in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Heimgesetz geben. Hierbei stehen neben einem umfassenden Bürokratieabbau sowie einer Anpassung an die neuen Bedingungen der Pflegeversicherung auch eine Öffnung der Heime und neue Wohnformen auf der Agenda.

Standardabsenkungen oder aber eine Verschlechterung für die Beschäftigten wird es mit der CDU nicht geben. Wir verstehen Wettbewerb als Ringen um die Verbesserung der Qualität auf breiter Front. Das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch im Pflegebereich durch innovative, neue Ideen und Konzepte auszeichnen, aber nicht durch Lohndumping und Niedrigpreise“, so Günter Rühs.