Haftanträge der Staatsanwaltschaft Rostock

Strafrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit der Großdemonstration am 2. Juni 2007 in Rostock

Bis zum Ende der gestrigen Großdemonstration haben die gewaltbereiten Teilnehmer, die überwiegend dem „Schwarzen Block“ zuzurechnen sind, insgesamt 433 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt. Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen hat die Polizei insgesamt 128 Randalierer in Gewahrsam genommen. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat bis heute alle Vorgänge auf ihre strafrechtliche Bedeutung überprüft. Gegen zehn Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Amtsgericht Rostock die Anordnung der Haft zur Sicherung eines unverzüglich durchzuführenden beschleunigten Verfahrens. Gegen diese Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.

Gegen die weiteren vorläufig Festgenommenen besteht überwiegend nur ein Anfangsverdacht der einfachen Körperverletzung, der Sachbeschädigung, des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz oder des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Diese Beschuldigten wurden nach Personalienfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.