Große Novelle des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes kommt 2009

Der Obmann der CDU-Fraktion im Sozialausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, Günter Rühs, betont die Notwendigkeit einer möglichst raschen Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes.
„Das gegenwärtige Sozialhilfefinanzierungsgesetz enthält für das laufende Jahr 2008 noch keine Regelung zur Höhe der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen im Rahmen der Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe. Daher ist es zwingend erforderlich, dass nach der Einbringung durch die Landesregierung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause die Beratungen nun möglichst schnell zu einem abschließenden Ergebnis im Parlament führen. Gegenwärtig arbeiten die Landkreise und kreisfreien Städte mit vorläufigen Bescheiden und Vorauszahlungen durch das Land auf der Basis der Zahlen des letzten Jahres. Dieser Zustand muss schnellstmöglich beendet werden.

Zudem muss geschaut werden, an welcher Stelle das Parlament den Gesetzentwurf der Landesregierung noch optimieren kann. In diesem Zusammenhang ist jedoch immer zu betonen, dass es sich ohnehin nur um eine Übergangsregelung für dieses und das kommende Jahr handelt. Wir schaffen somit eine gesetzliche Regelung in Umsetzung des Doppelhaushaltes 2008/2009 und der darin enthaltenen bereits beschlossenen Finanzmittel.

Vor diesem Hintergrund geht mein Blick bereits über den gegenwärtigen Beratungsgegenstand hinaus. Die Arbeiten an einer umfassenden Novelle des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes werden im federführenden Ministerium für Soziales und Gesundheit schon bald in Angriff genommen werden, um in der ersten Jahreshälfte 2009 mit den Parlamentsberatungen beginnen zu können. Ich rufe daher alle an der heutigen Anhörung Beteiligten auf, sich hier aktiv einzubringen und frühzeitig ihre Interessen gegenüber dem Ministerium zu vertreten, um späterem Zeitverlust vorzubeugen. Die lange Tradition des nach vielen Monaten rückwirkenden In-Kraft-Tretens von Änderungen bei der Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe darf sich nicht weiter verfestigen“, so Günter Rühs abschließend.