Glawe: Fördern und Fordern – Rechtssicherheit für Familien

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, betont den neuen Ansatz in der Familienpolitik, der jetzt mit den beiden Förderrichtlinien in die Tat umgesetzt wurde.


„Auch in der Familienpolitik gilt jetzt das Prinzip des Fördern und Forderns – Leistung und Gegenleistung sind gewünscht. Der Staat gewährt umfangreiche Unterstützung und Hilfe, fordert jedoch umgekehrt auch Eigeninitiative und persönlichen Einsatz von jedem Einzelnen. Konkret bedeutet dies, dass eine Förderung der Familienerholung zukünftig nur noch der erhält, der selbst aktiv wurde und sich zum Wohle der Familie und seiner Kinder engagiert.

Hierbei sind uns die Gesundheit und die gesunde Entwicklung unserer Kinder besonders wichtig. Folglich ist die Teilnahme an allen U-Untersuchungen sowie die Durchführung aller empfohlenen Impfungen im Kindesalter ein wesentlicher Teil des neu eingeführten Bonus-Systems. Zudem können Eltern zusätzliche Punkte erwerben, wenn sie sich z. B. bei Familienbildungsmaßnahmen einbringen.

Die zweite Richtlinie regelt die Förderung der Kindertagesbetreuung für die Unter-Dreijährigen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund wird in diesem und den kommenden fünf Jahren vier Milliarden Euro für den Ausbau der Krippen bereitstellen. Für Mecklenburg-Vorpommern sind dies knapp 40 Millionen Euro. Die Verteilung der Gelder in unserem Land ist nun geregelt, der rechtliche Rahmen steht somit. Jetzt sind die Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Träger der Kindertageseinrichtungen gefordert, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen und die bereitgestellten Gelder abzurufen.

Ich rufe daher alle auf, diese beiden neuen Förderungen für Familien und Kinder sowohl im Bereich der Familienerholung als auch im Bereich des Krippenausbaus rege in Anspruch zu nehmen“, so Harry Glawe abschließend.