GEZ holt Bestätigung der Einzugsermächtigung ein

Tausende Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten derzeit Post von der GEZ.Es handelt sich dabei jedoch nicht um die Überprüfung gemeldeter Rundfunkgeräte, sondern um eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung. Die GEZ hat mit dieser Bestandspflege der Lastschriftzahler begonnen, um eine körperliche Einzugsermächtigung von den Teilnehmern zu erhalten. Die Schreiben sind an jene Teilnehmer gerichtet, die bisher am Lastschriftverfahren teilnehmen und die Ermächtigung hierzu etwa per Telefon, Internet, E-Mail oder per Fax – also auf nichtkörperliche Art – erteilt haben.

Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die bis dato angemeldeten Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele dieser Rundfunkteilnehmer hatten auch schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen mehr vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.

Bisher wurde von der GEZ der Service angeboten, Einzugsermächtigungen auch ohne Unterschrift zu akzeptieren. Heute ist es jedoch üblich, Einzugsermächtigungen mit einer Unterschrift anzunehmen. Das dient zum einen der Sicherheit der Teilnehmer, die am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten. Zum anderen ist – auch im Hinblick auf bevorstehende rechtliche Änderungen – eine unterschriebene Einzugsermächtigung nötig. Bis zum 31. Oktober 2009 muss die Europäische Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht überführt werden. Diese regelt auch das neue SEPA-Lastschriftverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung. Damit sollen nationale Unterschiede, zum Beispiel zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren beseitigt werden. Zwar wird es eine Übergangsperiode geben, in der die alten Einzugsermächtigungen von den Banken und Sparkassen noch berücksichtigt werden, aber diese Zeit wird begrenzt sein.

Die GEZ gehört nun zu den Ersten, die sich auf die Wirksamkeit neuer rechtlicher Regelungen vorbereiten möchte. Vor diesem Hintergrund hat sich die GEZ entschlossen, bis zum Jahresende rund 13 Mio. Teilnehmer anzuschreiben und zu bitten, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. Der Teilnehmer braucht dazu nur den vorbereiteten Antwortabschnitt in dem beigefügten Rückumschlag per Post zurückzuschicken. Um diese Aktion zu bewältigen, werden rund 2,5 Millionen Anschreiben monatlich an die Teilnehmer in der Reihenfolge der Postleitzahlbezirke versendet.

Voraussichtlich wird nach der tatsächlichen Umsetzung der europäischen Richtlinie ein weiteres Schreiben folgen, um den gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht zu werden. Es schadet jedoch nicht, die laufende Einzugsermächtigung zu bestätigen und die Daten zu überprüfen bzw. zu korrigieren.

Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantworten die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund kostenfrei.