Gemeinde Lüdersdorf ab heute mit eigenem Wappen und Flagge

Die Gemeinde Lüdersdorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) hat seit heute ein eigenes Wappen und eine Flagge.

Innenminister Lorenz Caffier übergab persönlich den Wappenbrief, mit dem die Annahme eines Wappens genehmigt und die Registrierung des Wappens mit der Nummer 317 in der Wappenrolle des Landes bestätigt wird.

„Die Annahme eines eigenen Wappens stellt einen kommunalpolitischen Höhepunkt dar, der wohl in erster Linie zwei Dinge verdeutlicht: Zum einen die anhaltenden Bemühungen innerhalb der Gemeinden um die Bewahrung der kulturhistorischen Traditionen und zum anderen den ausgeprägten Willen der Gemeindevertretungen und Kreistage, die Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten durch die örtliche Gemeinschaft auch in eigenen Symbolen sichtbar werden zu lassen“, sagte der Innenminister.

Zur Gemeinde Lüdersdorf zählen heute neun Ortsteile. Dieser Umstand wird im Wappen durch neun goldene Blüten im oberen Teil der in Blau gehaltenen linken Schildhälfte versinnbildlicht. Ein goldenes Zahnrad unterhalb der Blüten steht für die im Gemeindegebiet angesiedelten gewerblichen Unternehmen. Von der rechten Schildhälfte wird die genannte Symbolik durch einen silbernen Wellenpfahlfaden abgetrennt. Diese Figur verkörpert die Wakenitz, die ja nicht nur die westliche Grenze des Gemeindegebiets sondern auch einen Teil der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bildet.Das von einer goldenen Blattkrone überhöhte silberne Hochkreuz auf rotem Grund beschreibt die frühere Zugehörigkeit der Dörfer des Gemeindegebiets zum ehemaligen Bistum Ratzeburg, das nach der Beendigung des 30jährigen Krieges säkularisiert und als weltliches Fürstentum den Herzögen von Mecklenburg übereignet wurde.

„Es ist sowohl in inhaltlicher als auch in gestalterischer Hinsicht ein Gewinn für die Kommunalheraldik unseres Landes. Es wäre zu begrüßen, wenn sich noch mehr Kommunen im Land zur Annahme eines eigenen Wappens entschließen würden, sagte Innenminister Caffier abschließend.“