Europäisches Mahnverfahren erleichtert Durchsetzung von grenzüberschreitenden Geldforderungen

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute mitgeteilt, dass Zahlungsansprüche aus grenzüberschreitenden Geschäften mit Hilfe des Europäischen Mahnverfahrens ab sofort schneller, leichter und kostengünstiger durchsetzbar sind. Der Antragsteller muss einfach einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ausfüllen. Die entsprechenden Formulare sind in alle Amtsprachen der EU übersetzt. Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das zuständige Gericht den Zahlungsbefehl und übermittelt ihn dem Schuldner. Legt dieser nicht innerhalb von 30 Tagen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Damit steht der Zahlungsbefehl einem Urteil gleich und kann ohne weitere Formalitäten zwangsweise durchgesetzt werden.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Das Europäische Mahnverfahren ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem wirtschaftlich vereinten Europa. Bisher halten Sprachprobleme, die Angst vor hohen Kosten und die Unkenntnis über die Rechtslage in anderen Ländern davon ab, Geldforderungen im Ausland durchzusetzen. Für den Bereich der EU gehören diese Sorgen jetzt der Vergangenheit an.“

In Deutschland ist ausschließlich das Amtsgericht Wedding in Berlin für den Erlass eines Zahlungsbefehls zuständig. Die Formulare, die zuständigen Gerichte in den anderen EU-Mitgliedstaaten und weitergehende Informationen sind unter

http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm

abrufbar.

Zu beachten ist, dass das Europäische Mahnverfahren nur auf grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU Anwendung findet. Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen innerhalb Deutschlands erfolgt weiter nach dem bisherigen Mahnverfahren.