Erweiterte Dienstberatung des Innenministers zu Anschlussbeiträgen

Die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist ein Thema, das nach wie vor in der Landes- und Kommunalpolitik und der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Das betrifft sowohl die sogenannte Altanschließerproblematik als auch generell die Berechnungsweise der Beiträge und die sich daraus ergebende konkrete Beitragshöhe.

Auf Initiative von Innenminister Lorenz Caffier findet deshalb heute in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow eine erweiterte Dienstberatung statt. Hierzu hat der Minister alle kommunalen Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung des Landes sowie die unteren Rechtsaufsichtsbehörden eingeladen.

„Ich möchte die bisweilen heftig geführten Diskussionen bei der Abwasserbeseitigung endlich wieder versachlichen“, begründete der Minister die Einladung zur Veranstaltung. Verschiedene Aufgabenträger werden für unterschiedliche Fallkonstellationen ihre Erfahrungen bei der Kalkulation, Veranlagung und Heranziehung von Beitragsforderungen erläutern.

Auf einen wesentlichen Punkt, der bei den öffentlichen Diskussionen über die sogenannten Altanschließer leider immer wieder falsch dargestellt wird, weist der Innenminister erneut hin. „Beiträge werden ausschließlich nur für Investitionen erhoben, die nach der Wende getätigt wurden. Damit sind vermeintliche Doppelfinanzierungen von vornherein ausgeschlossen. Der Vorwurf, die sogenannten Altanschließer müssten mit den jetzigen Beiträgen bereits zu Zeiten der DDR geschaffene Anlagen ein zweites Mal bezahlen, trifft somit eindeutig nicht zu“, so Caffier.

Ein weiteres Thema, über das nach wie vor öffentlich diskutiert wird, ist die Beitragserhebung und die Höhe der Beiträge. Die von Bürgerinitiativen immer wieder vorgebrachten Beispiele, in denen es zugegebenermaßen um beträchtliche Beitragsforderungen geht, spiegeln jedoch nicht die allgemeine Lage im Land wider.

„Die Härtefälle will ich keineswegs ausblenden und es ist mir ein besonderes Anliegen, dass mit diesen Härtefällen angemessen und bürgerfreundlich umgegangen wird“, so Innenminister Caffier. Aus diesem Grund hat das Innenministerium im Oktober 2007 einen Runderlass mit Empfehlungen und Hinweisen zur Beitragserhebung herausgegeben. „Es gibt im Rahmen der geltenden Gesetze für kommunale Aufgabenträger durchaus Spielräume, wie sie die Beitragserhebung im Einzelnen in ihrer Satzung ausgestalten und durchführen können“, führte der Minister weiter aus. So sei es den Aufgabenträgern in Härtefällen möglich, Beitragsforderungen zu stunden und auf Stundungszinsen zu verzichten. In ganz besonderen Fällen, in denen z.B. die wirtschaftliche Existenz des Grundstückeigentümers infolge der Beitragserhebung bedroht ist, kann unter Umständen auch der Beitrag erlassen werden. Innenminister Caffier appellierte nochmals an die Aufgabenträger: „Nutzen Sie bei wirklichen Härtefällen alle zulässigen und vertretbaren Möglichkeiten, hier zu verträglichen Lösungen zu kommen, die für alle Seiten akzeptabel sind. Viele, aber leider nicht alle, machen dies bereits.“

Im Übrigen machte der Minister deutlich, dass im Bereich der Abwasserentsorgung der Großteil der Anschlussbeiträge bereits erhoben wurde und in der Mehrzahl dieser Fälle die Beiträge auch bezahlbar waren. In der Trinkwasserversorgung gibt es kaum eine Beitragsproblematik. Von insgesamt 89 Wasserversorgern im Land erheben ohnehin nur noch neun Beiträge. Alle anderen haben dies entweder privatrechtlich geregelt oder praktizieren ein reines Gebührenmodell.

Forderungen nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes wies Innenminister Caffier zurück: „Es gibt nach meiner Überzeugung keine Alternative und es ist schlichtweg unrealistisch, quasi mitten im Rennen die Pferde wechseln zu wollen, in dem der Landesgesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert.“ Das Land müsse den kommunalen Aufgabenträgern verlässliche Rahmenbedingungen bieten, damit sie ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge langfristig auf eine solide finanzielle Basis stellen können.