DNA–Massentests für die Strafverfolgung weiterhin unverzichtbar

Der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Henning von Storch, hat die Durchführung von Massen-DNA–Tests zur Aufklärung von Sexualverbrechen verteidigt.


„Derartige Massentests werden nur in geringer Anzahl bei schwersten Verbrechen durchgeführt. Außerdem ist für die Durchführung die Anordnung eines Richters erforderlich. Durch derartige Tests können sich Betroffene aus dem Kreis der möglichen Tatverdächtigen ausschließen. Auf den Täter wird dagegen der Verfolgungsdruck erhöht“, erläuterte Henning von Storch.

„Wenn das Beispiel der Sammel-Beschwerde Schule machen sollte, wird ein Instrument der effektiven Strafverfolgung zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger behindert. Der Massentest liegt eindeutig im Interesse der Opfer und der Angehörigen von Opfern schwerster Straftaten. Jeder sollte mithelfen, die Aufklärung solcher Taten zu erleichtern“, unterstrich Dr. Henning von Storch.

Abschließend kritisierte er die Äußerungen, die der Datenschutzbeauftragte des Landes, Karsten Neumann, in diesem Zusammenhang gemacht hatte. „Diese Anmerkungen sind geschmacklos und verunglimpfen die Opfer und deren Angehörige“, so Dr. von Storch abschließend.