Minister Tesch im Gespräch mit dem Akkreditierungsrat zum Diplom
Über die Vergabe des Diplomtitels an Stelle des Bachelor- bzw. Mastersgrades in Mecklenburg-Vorpommern haben gestern Bildungsminister Henry Tesch und der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr. Reinhold R. Grimm, in Schwerin beraten. Zu diesem Gespräch hatte Minister Tesch nach der Entscheidung des Akkreditierungsrates zum Diplom eingeladen.
Bei diesem Treffen tauschten beide Seiten ihre Standpunkte aus. Dabei verdeutlichte Minister Tesch die feste Absicht des Landes, an den Prinzipien des Bolognaprozesses, dem das neue Landeshochschulgesetz Rechnung trägt, festzuhalten. Minister Tesch: „Der Bologna-Prozess ist für die Entwicklung der Hochschulen und die akademische Reputation des Landes essentiell. Entsprechend sind die Studiengänge bis auf wenige Ausnahmen auf das gestufte Studiensystem umgestellt worden. Daran wird sich auch nichts ändern. Die neue Möglichkeit, an Stelle des Bachelors oder Masters auch den Titel des Diploms zu erhalten, wird vom Land als rechtlich unbedenklich angesehen, so wie es aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. Classen zum Landeshochschulgesetz hervorgeht.“ Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hatte dies in der vergangenen Woche in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode in einem Dringlichkeitsantrag noch einmal bekräftigt und den Akkreditierungsrat aufgefordert, seine Entscheidung vom 8. Juni 2011 zum Diplom zu revidieren.
Der Vorsitzende des Akkreditierungsrats, Prof. Dr. Grimm, erläuterte seine Position unter Bezug auf die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Im übrigen wies er darauf hin, dass das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundlagen des Akkreditierungssystems sowie das dazu ausstehende Gutachten des Wissenschaftsrates die Länder veranlassen wird, belastbare Grundlagen des Akkreditierungssystems zu schaffen.
Minister Tesch betonte, dass die Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Regelungen im neuen Landeshochschulgesetz zum Diplom durch das Ministerium genehmigt werden.
Prof. Grimm machte deutlich, dass die Studiengänge, die nach Paragraph 41 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe eines Diplomtitels ermöglichen, durch die Akkreditierungsagenturen nur mit der Auflage akkreditiert werden können, dass von der Vergabe des Diplomtitels kein Gebrauch gemacht wird. Er wies aber auch darauf hin, dass die Hochschulen gegen diese Auflagen rechtliche Schritte einleiten können.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV