Bundesverfassungsgericht muss Klarheit beim Nicht­raucherschutz schaffen

Michael Roolf, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zur Klage von Wirten gegen das Rauchverbot:
„Die FDP-Fraktion begrüßt die von der Interessengemeinschaft DEHOGA unter­stützte Klage von Wirten, gegen das Rauchverbot in Baden-Württemberg. Sind doch auch Parallelen zum Nichtraucherschutzgesetz aus Mecklenburg-Vorpommern zu erkennen. Die Klage der Wirte aus Baden-Württemberg bestätigt die von uns schon angeführten Bedenken zur undifferenzierten Ausgestaltung eines Rauchverbots in Gaststätten.

Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes ist durch das Bundesver­fassungsgericht unverzüglich zu prüfen und damit einhergehend ist Rechts­sicherheit zu schaffen. Die bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sind ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, in die Berufsfreiheit und in die Eigentumsfreiheit und gefährden viele hunderte selbstständige Existenzen.

Wieder einmal wurden Gesetze ohne eine Überprüfung von Folgewirkungen verabschiedet.“