Betreuung von Langzeitarbeitslosen gehört ausschließlich in die Hand der Kommunen

Michael Roolf, wirtschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Umsetzung der Hartz-IV-Reformen: „Nach dem heutigen Urteil muss sich die Landesregierung aktiv im Sinne der Kommunen am notwendigen Strukturumbau der kommunalen Jobcenter beteiligen.

Die Mischverwaltung durch die Zwangsehe mit der Bundesagentur für Arbeit gehört demnächst zu Recht der Vergangenheit an.

Die Betreuung aller Arbeitsuchenden kann am effektivsten in den Jobcentern vor Ort erfolgen. Deshalb müssen die Weichen zeitnah in Richtung der einheitlichen Zuständigkeit der Kommunen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen gestellt werden. Das vereinfacht die Verwaltung und spart Kosten.

Ich warne allerdings davor, die Kommunen auf den Kosten sitzen zu lassen. Sowohl Bundes-, als auch die Landesregierung haben offenzulegen, welche Mehrkosten auf die Kommunen eventuell zukommen könnten und wie diese aufgefangen werden sollen.

Diesen Prozess werden wir als Fraktion nachdrücklich begleiten.“