Backhaus in Klink bei 19. Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes

„Angesichts des ungewöhnlich starken Zuwachses des Schwarzwildbestandes gilt es, dieser Entwicklung durch verstärkte und möglichst gemeinschaftliche, revierübergreifende Bejagung konsequent entgegenzuwirken“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute anlässlich der 19. Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes in Klink (Landkreis Müritz).

Die intensive Schwarzwildbejagung, insbesondere die Bejagung der Frischlinge, bleibe eine der Schwerpunktaufgaben in Mecklenburg-Vorpommern. „Von den Landwirten erwarte ich, dass sie den Jägern die Bejagung des Schwarzwildes erleichtern und nicht erschweren“, machte Minister Dr. Backhaus deutlich. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Landwirte von den neuen Möglichkeiten des Biomasseanbaus profitieren, dies dürfe nicht zu Lasten der Jäger erfolgen. „Ich denke, die Spitzenvertreter von Landesjagdverband und Bauernverband sind gut beraten, Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Mitglieder zu erarbeiten“, sagte der Minister. Auch im Zeitalter des großflächigen Maisanbaus sei es nicht nur in Bezug auf die Schwarzwildbejagung wichtig, Fruchtfolgen einzuhalten.

Minister Dr. Backhaus verweist auf den Erhalt der Bodenständigkeit der Jagd und die Großräumigkeit in der Wildbewirtschaftung als Grundsätze des Jagdwesens in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zersplitterung von relativ großen in eine Vielzahl von Kleinst-Eigenjagdbezirken ist schädlich für die Großräumigkeit in der Schalenwildbewirtschaftung und das nachbarschaftliche Verhältnis der Jäger untereinander“, machte der Minister in seiner Rede deutlich.

Der Minister hebt weiterhin das Engagement der Jäger im Natur- und Umweltschutz hervor. „Als anerkannten Naturschutzverband sehe ich den Landesjagdverband auf diesem Gebiet nun vor einer neuen Herausforderung“, sagte der Minister und verweist auf die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Wolf werde entsprechend internationaler Vereinbarungen der höchsten Schutzkategorie des Naturschutzes zugeordnet, dies gelte rechtsverbindlich für die gesamte europäische Staatengemeinschaft. „Der Schutz des Wolfes ist deshalb gesetzliche Verpflichtung“, macht Minister Dr. Backhaus deutlich und ruft die Mitglieder des Landesjagdverbandes auf: „Klären Sie in Ihrem Verband und darüber hinaus über die Wolfsproblematik auf. Setzen Sie sich insbesondere in Ihrer Funktion als anerkannter Naturschutzverein für den Schutz der Wölfe ein.“ Die Mitarbeiter in der Obersten Jagd- und der Obersten Naturschutzbehörde begleiteten gegenwärtig die von ihnen initiierte Erarbeitung eines landesweiten Wolfsmanagementplans. „Ebenso wirken unsere Fachleute in einer nationalen Expertenkommission mit, die sich mit der Schaffung eines Rahmenplans zum Wolfsmanagement beschäftigt“, sagte Dr. Backhaus.

Für eine komplette Novellierung des Landesjagdgesetzes sieht der Minister gegenwärtig keine Notwendigkeit. Dessen ungeachtet werde er sinnvolle Änderungen auf dem Verordnungswege umsetzen. Dazu gehöre vor allem die Einführung eines Nachweises über die fortbestehende Erhaltung der Schießfertigkeit, das sogenannte Übungsschießen. „Nicht nur aus Gründen der Jagdsicherheit, sondern insbesondere der Waidgerechtigkeit und somit des Tierschutzes wegen ist diese Regelung erforderlich“, machte der Minister deutlich.

Als weiteres Beispiel nannte er die Liberalisierung der Abschussplanung. Für das in vier Wochen beginnende neue Jagdjahr sei die Planungsphase schon weit vorangeschritten, so dass es nicht sinnvoll sei noch mal einzugreifen. „Ich habe mich aber entschlossen, die Abschussplanung der privaten Revierinhaber und die der Forsten ab dem darauf folgenden Jagdjahr in eine Hand zu legen“ sagte Dr. Backhaus. Dies entspräche auch einer Forderung des Landesjagdverbandes. „Allerdings werde ich sehr wohl darauf achten, dass die berechtigten Ansprüche der Staatsforsten und die der Großräumigkeit der Wildbewirtschaftung gewahrt bleiben“, so Minister Dr. Backhaus.