Ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherstellen

Anlässlich des Vorschlags der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in unterversorgten Regionen Arztstationen einzurichten und die Patientenversorgung durch „reisende Ärzte“ verschiedener Fachrichtungen sicherzustellen, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Dietrich Monstadt (Schwerin-Ludwigslust): Jede Überlegung, etwas gegen den Ärztemangel in ländlichen Regionen zu tun, ist zu begrüßen.

So ist auch die aktuelle Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Arztstationen für „reisende Ärzte“ verschiedener Fachrichtungen einzurichten, unideologisch zu prüfen.

Wir sind dankbar für jeden Vorschlag. Allerdings darf dieser unseren Gemeinden nicht weitere Lasten aufbürden. So ist nicht akzeptabel, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich wünscht, dass diese Einrichtungen von den Gemeinden finanziert werden sollen. Vielmehr hat die Selbstverwaltung ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.

Um Ärzte zu finden, die zur Erfüllung dieser Aufgabe bereit sind, werden wir weitere Überlegungen anstellen müssen. Es bedarf beispielsweise ausreichender finanzieller Anreize, um die Mehrbelastung dieser Ärzte durch Reisetätigkeit und wechselnde Einsatzorte zu kompensieren.

Die medizinische Unterversorgung ländlicher Gebiete ist eine ernste Herausforderung für unser Gesundheitssystem. Andererseits gibt es überversorgte städtische Gebiete, und bundesweit ist die Ärztezahl in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich gestiegen. Die regionale Ungleichverteilung der ärztlichen Versorgung ist nicht, wie manchmal vermutet wird, ein auf die neuen Bundesländer begrenztes Problem. Vielmehr fehlen die meisten Ärzte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Dem drohenden Ärztemangel kann heute bereits begegnet werden. So sollten die bereits beschlossenen Zu- und Abschläge in der ärztlichen Vergütung für über- bzw. unterversorgte Gebiete nun auch konsequent umgesetzt werden.

Gemeinsam mit den Ländern wäre weiterhin zu prüfen, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium der Numerus Clausus alleiniges Auswahlkriterium ist oder ob eine bestimmte Zahl an Studienplätzen beispielsweise an die Niederlassungswilligkeit nach dem Studium gekoppelt werden könnte.

Thomas Friedl