1. Wochenende mit neuer Bäderregelung in M-V

An diesem Sonntag gilt in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die neue Bäderverkaufsverordnung.

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. „Es bleibt im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiter möglich, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Freitag in Schwerin.

In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. Die Öffnungszeiten sind auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und wurden gegenüber der vorherigen Regelung um zwei Stunden reduziert. Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen.

„Die Verordnung ist das Ergebnis von Gesprächen mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften“, sagte Seidel. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. „Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um“, sagte Seidel. Die neue Verordnung und der Geltungsbereich können auch unter www.wm.mv-regierung.de heruntergeladen werden.