Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes M-V“

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Wolfgang Methling, zeigt sich zufrieden, dass sich nach langen und schwierigen Verhandlungen die Vorsitzenden der vier demokratischen Fraktionen im Landtag auf eine Änderung der Landesverfassung verständigt haben.

„Für die entsprechend dem Gesetzentwurf der Volksinitiative ‚Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern’ erfolgte Änderung wird es nunmehr ein breite parlamentarische Mehrheit geben“, sagte Methling. Mit der gefundenen Formulierung wird dem Anliegen der Volksinitiative im Wesentlichen Rechnung getragen.“

Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP verständigen sich auf Änderung der Landesverfassung

Entsprechend dem Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ sollen Friedensverpflichtung und Gewaltfreiheit zu Verfassungsgrundsätzen werden

Die Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ hatte einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht. Am Rande der heutigen Landtagssitzung haben sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP im Landtag nun darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Volksinitiative in einem geänderten Wortlaut anzunehmen.

Alle Fraktionsvorsitzenden begrüßten, dass es gelungen ist, sich auf eine gemeinsame Formulierung des Gesetzentwurfs zu verständigen und werteten die Einigung aller demokratischen Fraktionen als gutes Zeichen für die Demokratie im Land.

Volker Schlotmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion
Dr. Armin Jäger, Vorsitzender der CDU-Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Methling, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE
Michael Roolf, Vorsitzender der Fraktion der FDP

Folgende Fassung des Gesetzentwurfs wird voraussichtlich bei der Sitzung des Landtags im November verabschiedet:

Lesefassung eines Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP zum
Gesetzentwurf der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

„Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“

„Artikel 18a
Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit

(1) Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.

(2) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Mecklenburger und Vorpommern zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“