Verfassungsgericht zieht Grenzen gegen Sicherheitswahn – Land muss Landesgesetze überprüfen

Gino Leonhard, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes:


„Der Karlsruher Richterspruch ist mehr als eine deutliche Absage an jedwede überzogenen sicherheitspolitischen Vorstellungen im Bund und Ländern. Die Ergänzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung um ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist eine konsequente Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Darin liegt ein klares Bekenntnis der Verfassungshüter zum Wert der Freiheit und Privatheit in einem demokratischen Rechtsstaat.

Ich freue mich, dass nun auch die Linksfraktion im Landtag von M-V erkennt, welche möglichen verfassungsrechtlichen Probleme in den einschlägigen Landesgesetzten M-V verborgen sein könnten. Den Hinweis auf die Regelungen des automatischen KfZ-Kennzeichen-Lesesystems habe ich sehr interessiert gelesen, war es doch die ehemalige Rot-Rote Landesregierung, die die entsprechende Befugnis in das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes geschrieben hat.

Meine Fraktion hat bereits letzte Woche einen Antrag zur nächsten Landtagssitzung eingebracht, um den Einsatz von Kfz-Kennzeichen-Lesegeräten bis zur abschließenden Prüfung der Verfassungsgemäßheit auszusetzen. Ich würde mich freuen, wenn die Linksfraktion diesen Antrag, gegen ihr eigenes Gesetz vom Juli 2006 unterstützen würde.“