Verfassungsänderung als Ergebnis der Volksinitiative fragwürdig

Die Mütter und Väter unsere Grundgesetzes hatten nach dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte keine leicht Aufgabe: Sie mussten eine Verfassung schaffen, die deutliche Lehren aus der Weimarer Republik und ihrer Verfassung zog, damit Demokratie und ihre wesentlichen Elemente nie mehr zur Diskussion stehen. Deshalb wurde das Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht und nicht als Staatszielbestimmung konzipiert. Politisch gesellschaftlicher Minimalkonsens bildet dabei bis heute die Anerkennung und der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieses Prinzip der wehrhaften Demokratie kann und darf nicht ohne weiteres verändert werden.

Dies wurde auch bei der heutigen Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss deutlich. Würde der Landtag den Vorschlägen der Experten folgen, und die verfassungsrechtlichen Vorschläge einarbeiten, d. h. Kollision mit dem Grundgesetz aufheben und strittige Berührungspunkte mit dem Bundesrecht lösen, würde man wieder bei den bereits beschriebenen Grundfesten unseres politischen Systems ankommen: Bei der wehrhaften Demokratie, fußend auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz.

„Aus dieser Perspektive erscheint eine Verfassungsänderung nicht nötig. Politischer Extremismus muss in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung bekämpft werden“, so Ilka Lochner-Borst abschließend.