Verbindliche Rückführung ins Landwirtschaftssondervermögen abgelehnt

Die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Birgit Schwebs, kritisiert, dass Mittel des landwirtschaftlichen Sondervermögens nicht rechtsverbindlich zurückgeführt werden müssen, wenn diese bei Bedarf zur Deckung von Defiziten im Landeshaushalt genutzt werden.

„Die Koalitionsfraktionen verschließen sich einer Rückführungspflicht und haben unsere Anträge zum Schutz des landwirtschaftlichen Sondervermögens heute in den Beratungen des Agrarausschusses zum Haushalt abgelehnt“, erklärte Frau Schwebs.

Das landwirtschaftliche Sondervermögen dient u.a. zum Ausgleich struktureller Nachteile von Landwirtschaftsbetrieben. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass das Sondervermögen dafür nutzbar bleibt“, so Frau Schwebs.