Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt liberale Ladenöffnungszeiten zu

Michael Roolf, wirtschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Sonntagsöffnung:

„Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik mit dem heutigen Urteil den Schutz der Sonntagsruhe ins Stammbuch geschrieben. Der Sonntag darf nicht zum regulären Einkaufstag werden. Das ist zu akzeptieren. Gleichzeitig hat das BVG liberale Öffnungszeiten jedoch für zulässig erklärt, soweit  eine begründete Abwägung zwischen dem Interesse an einer Ladenöffnung und dem Sonntagsschutz erfolgt. Diese Grundsätze gilt es in Ruhe auszuwerten und mit den vorliegenden Gesetzen in Mecklenburg-Vorpommern zu vergleichen.

Die weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten war und ist für unser Land wichtig. Gerade in touristisch geprägten Städten und Regionen, muss die Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen möglich sein. Für viele Touristen gehört der ruhige und entspannte Einkaufsbummel ebenso zu einem erholsamen Urlaub, wie der lange Spaziergang und das anschließende Abendessen. An den Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland orientieren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss als Chance angesehen und die Landesentwicklung entsprechend angepasst werden.“

Sascha Zimmermann