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Förderung für Existenzgründer neu aufgestellt

Die Existenzgründerförderung in Mecklenburg-Vorpommern wird neu ausgerichtet. „Wir wollen eine möglichst hohe Qualität und Nachhaltigkeit der Existenzgründung erreichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Mittwoch bei der Vorstellung des Konzeptes in Schwerin. „Das neue Existenzgründerkonzept des Landes legt den Schwerpunkt darauf, möglichst gut vorbereitet anzufangen.“

Seidel stellte das mit den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und anderen Förderinstitutionen abgestimmte Konzept vor, das nach der Verabschiedung der zugehörigen Richtlinien im Spätsommer in Kraft treten soll. „Anstelle des alten ´Einfach Anfangen´ ist eine andere Förderphilosophie getreten“, sagte Seidel. „Bewährte Bestandteile der alten Existenzgründerförderung des Landes werden fortgeführt. Dazu gehören das Mentoring-Programm, die Förderung von Schülerfirmen oder die Existenzgründerhotline beim LFI. Die Förderung des Unternehmergeistes an den Hochschulen des Landes wird auf eine neue Stufe gehoben.“

Bereits vorliegende Förderanträge der Hochschulen des Landes sehen vor, zukünftig die Förderung des Unternehmergeistes direkt zum Bestandteil der Lehrpläne und damit der Hochschulausbildung selbst zu machen. Mit einer solchen Gründerlehre direkt an den Hochschulen wird die Förderung des Unternehmergeistes an den Hochschulen des Landes eine neue Qualität erlangen.

Im neuen Existenzgründerkonzept des Landes werden erstmals alle wichtigen Fördermöglichkeiten von Bund und Land aufgeführt. Gründer können so alle Möglichkeiten der Förderung von Seiten der verschiedensten Stellen und in zeitlicher Folge zur jeweiligen Phase der Gründung passend, nachschlagen. Die Fördermodule des Landes werden auf diesem Wege passgenau mit den anderen Fördermöglichkeiten des Bundes verknüpft, so dass keine Doppelförderungen und Überschneidungen stattfinden.

Über anerkannte zentrale Anlaufstellen (IHK, Handwerkskammern, Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung) erfolgt eine wegweisende Erstberatung der Gründungsinteressierten. Diese Erstberatung erfolgt kostenlos. Die genannten zentralen Anlaufstellen stehen für das Ziel einer Qualitätsverbesserung der Existenzgründerförderung. Sie arbeiten nach abgestimmten Qualitätsstandards.

„Grundsätzlich neu in der Existenzgründungsförderung des Landes ist die Umstellung der Existenzgründerqualifizierung auf ein System der Bildungsgutscheine“, sagte Seidel. Zukünftig erhalten die Gründer bei den zentralen Anlaufstellen nach einer individuellen Bedarfsanalyse (Erstberatung) Bildungsschecks und entscheiden selbständig, welche Qualifizierungsmodule sie belegen. Zur Verfügung stehen den Gründern neben einem Grundmodul auch Spezialmodule. „Gründer suchen sich nun selber aus, welche Module sie in Anspruch nehmen. Bei den Grund- und Spezialkursen ist eine 20-prozentige Eigenbeteiligung vorgesehen“, sagte Seidel.

Für technologieorientierte Gründer wird es künftig Landesstipendien in Höhe von 1000 Euro pro Monat für maximal 18 Monate geben. „Wir verbinden damit die Hoffnung auf mehr technologieorientierte Gründungen“, sagte Seidel.

Zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit soll das Mikro-Darlehen, das bisher nur vor Beginn der unternehmerischen Aktivität beantragt werden konnte, aufgestockt werden. Innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit kann der Gründer weitere 10.000 Euro als Mikro-Darlehen zu einem Zinssatz von 5 Prozent beantragen, wenn mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird oder eine Geschäftsbank in gleicher Höhe kofinanziert oder ein Auszubildender eingestellt wird.