SPD: Bedarfsanpassung für Kinder von Hartz IV-Empfängern längst überfällig

Bundesverfassungsgericht stellt Weichen für menschenwürdiges Existenzminimum über Essen, Trinken und Wohnen hinaus

Jörg Heydorn: Realitätsgerechte Bedarfsanpassung für Kinder von Hartz IV-Empfängern ist längst überfällig

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Jörg Heydorn, hat das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen ausdrücklich begrüßt. Die Menschenwürde sei ein hohes Gut der Verfassung, der man nun durch ein schlüssiges Verfahren zur realitätsgerechten Bedarfsermittlung gerecht werden müsse.

„Besonders die Forderung nach einer transparenten und logisch nachvollziehbaren Berechnung der Bedarfe für Kinder und Jugendliche war mehr als überfällig. Die von den Richtern zu recht kritisierte >Schätzung ins Blaue< war absolut inakzeptabel und deshalb auch Bestandteil einer von Mecklenburg-Vorpommern unterstützten Bundesratsinitiative.“

Heydorn fordert Hartz IV-Empfänger auf, Gebrauch von den einmaligen Leistungen für den besonderen Bedarf zu machen, die ihnen von den Richtern bereits vor einer endgültigen Neuregelung im Dezember 2010 zugestanden wurden. Der Erhalt der Menschenwürde beinhalte nicht nur Essen, Trinken und Wohnen, sondern auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Kultur, Sport und Bildung sowie Kontakt zu Familienmitgliedern in typischen Trennungssituationen.

„Die immer wieder geäußerte Furcht vor der Aufweichung des Abstandsgebotes halte ich für unbegründet. Dass immer mehr Menschen aufstocken müssen, hat mit Hartz IV und dem heutigen Urteil rein gar nichts zu tun, sondern mit Dumpinglöhnen und der Weigerung konservativer Kreise, einen branchenübergreifenden Mindestlohn einzuführen“, so Heydorn abschließend.