Schluss mit Abzocke der Kleingärtner in Mecklenburg- Vorpommern

Zu den andauernden Forderungen von Kommunen auf Zahlung von Zweitwohnsteuer und Kurtaxe durch Kleingärtner erklärt der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker:

Die Rechtslage ist völlig klar: Kleingartenvereine, die dem Status des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, sind gemeinnützig. Das Wirken der Kleingärtner im Sinne der Gemeinschaft im sozialen, ökologischen und städtebaulichen Bereich wird damit ausdrücklich anerkannt und geschützt. Der Bundesgesetzgeber hat Besonderheiten in den Kleingartenanlagen aus der DDR- Zeit Bestandschutz verliehen.

In einem krassen Widerspruch hierzu stehen Forderungen von Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern, die auf Entrichtung von Zweitwohnsteuer und Kurtaxe abzielen, wie die jüngste Delegiertenversammlung des Landesverbandes der Kleingärtner belegt.

Mit dieser Praxis muss endlich Schluss sein. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet hierfür keine Rechtsgrundlage. Die Kommunalaufsicht des Landes muss diese missliche Situation, in die einige Kleingartenvereine durch ihre „Heimatkommunen“ gedrängt werden, beenden.

Landes und Kommunalpolitiker können nicht bei Kleingärtnerveranstaltungen die Arbeit der Freizeitgärtner und ihr Wirken für die Gesellschaft in höchsten Tönen loben und zusehen, wie Kommunen die Kleingärtner unrechtmäßig zur Kasse bitten.