Saalfeld: Bologna ist nicht alles

Morgen gehen wieder bundesweit Studenten und Schüler für bessere Bildung auf die Straßen. Auch der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird am Mittwoch an der Demonstration in Rostock ab 10 Uhr teilnehmen.

Johannes Saalfeld, hochschulpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern, sieht die Debatte um gute Hochschulbildung differenziert: „Nicht alles an der Bologna-Reform ist schlecht. Dieses System fördert die Mobilität der Studierenden. Aber bei der Umsetzung sind handwerkliche Fehler unterlaufen. So wurde von der Landespolitik der Umstand ignoriert, dass Bachelor- und Master-Studiengänge einen höheren Betreuungsaufwand erfordern. Personal und Ausstattung wurden aber daraufhin nicht angepasst. Jetzt fühlen sich viele Studierende einfach überfordert, weil es in vielen Fällen zu wenig Betreuung gibt.“

„Die Bologna-Reform ist jedoch nicht das einzige Problem des deutschen Hochschulsystems“, meint Saalfeld. Durch die Gesetzgebung des Landes wie durch die jüngste Novelle des Landeshochschulgesetzes werde zunehmend versucht, Lehre und Forschung auseinander zu treiben. „Die Einbeziehung der Forschung in die Lehre war und ist jedoch das beste jemals erdachte Qualitätssicherungssystem für gute Bildung“, bekräftigt das Landesvorstandsmitglied der Grünen. „Ebenso wird immer wieder versucht, das Promotionsrecht der Universitäten auch auf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder die Fachhochschulen auszudehnen. Wer jedoch Spitzenforschung nahe am Lehrbetrieb halten will, muss möglichst dieses an den Universitäten belassen“, erläutert Saalfeld.

Die ungewisse Zukunft des Hochschulrahmengesetzes wirft auch die Frage nach der zukünftigen Partizipation der Studierenden und Mitarbeiter in den Hochschulen auf. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag will die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Wann es soweit sein soll, wurde jedoch offen gelassen. Im Hochschulrahmengesetz ist die Partizipation nach Betroffenheit der Mitgliedergruppen festgeschrieben. Eine entsprechende Übernahme dieser Regelungen in das Landeshochschulgesetz von M-V ist in der aktuellen Novelle bisher nicht erkennbar.

Die Hochschulen sind für die geplante Einrichtung von Studienkonten und aufwändigen Qualitätssicherungsverfahren nicht ausreichend ausgestattet. Auch für die Hochschulen sollte gelten: Wer mehr Aufgaben übernehmen will, soll auch entsprechend ausgestattet werden.

Gritta Flau