Rechtssicherheit für Kennzeichenerfassung in M-V herstellen

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die automatische Massenerfassung und -kontrolle von Autokennzeichen rechtswidrig und damit nichtig sind.


„Das Gericht hat damit zum wiederholten Male klargestellt, dass nicht alles, was machbar ist und auf der Wunschliste der Sicherheitskräfte steht, verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht“, erklärte Ritter am Dienstag. Auch das Polizeirecht in Mecklenburg-Vorpommern sieht Regelungen für eine automatische KfZ-Kennzeichen-Erfassung vor, deren Rechtmäßigkeit nicht zweifelsfrei feststehe. „Deshalb müssen auch die hiesigen Regelungen auf den Prüfstand, im Zweifel muss die Rechtssicherheit Vorrang haben.