Notwendigkeit der Stallpflicht in Risikogebieten

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unterstreicht Notwendigkeit der Stallpflicht in Risikogebieten

Aus gegebener Veranlassung unterstreicht der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Back-haus (SPD) noch einmal, dass ab 1. Oktober 2007 in den sog. Risikogebieten, die Stallpflicht konsequent einzuhalten ist. Aufgrund des Seuchengeschehens der letzten Monate in Deutschland und verschiedenen Nachbarländern sowie der dabei aufgetretenen weiten geografischen Verbreitung des Erregers schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausge-flügelbestände in seiner letzten Risikobewertung vom 6. Juli 2007 als hoch ein. Diese Bewertung hat sich auch wenige Wochen nach dem Abklingen des Geschehens nicht geändert.

Die rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geflügelpest sehen ein generelles Aufstallungsgebot für Deutschland vor. Ausnahmen davon sind möglich, jedoch nur dann, wenn es sich nicht um Risikogebiete handelt. Dies sind insbesondere Küsten- und Binnengewässerbereiche, in denen auf Grund der Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre Wildvögel in hoher Konzentration vorkommen.

„Am 25. September 2007 wurden für unser Land die Risikogebiete nach einer Risikobewertung festgelegt und den Erfordernissen der Herbst-Winter-Situation angepasst. In die Festlegungen sind sowohl die Vorschläge der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter als auch die der fachkun-digen Ornithologen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie von Veterinären des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei und meines Hauses eingeflossen“, erklärt Minister Dr. Backhaus. Im Ergebnis haben die Veterinär- und Lebensmittelüberwach-ungsämter, in Nicht-Risiko-Gebieten per Allgemeinverfügung Ausnahmen von der grundsätzlichen Aufstallungspflicht ver-fügt.

Nach Ansicht des Ministers sollte eineinhalb Jahre nach dem ersten Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland auf Rügen und nur Wochen nach den Massentötungen in bayrischen Geflügelbetrieben, jedem Geflügelhalter der Ernst der Situation klar sein. Tierhalter hätten vor diesem Hintergrund alle für eine tierschutzgerechte Einstallung erforderlichen Maßnahmen treffen können.

So tragen verantwortungsbewusste Tierhalter Sorge dafür, dass ihre Tieren während eines Aufstallungsgebotes tier-gerecht gehalten werden können und ausreichend Stallraum zur Verfügung steht. Ausdrücklich sei hier auf die erlaubte Haltung in „Großvolieren“ (nach oben dichte Abdeckung, seitlicher Schutz gegen Vogeleinflug) oder vergleichbaren Schutzvorrichtungen hingewiesen. Jeder Geflügelhalter trägt nicht nur für sich, sondern auch gegenüber seinen Be-rufskollegen ein hohes Maß an Verantwortung.