Verbraucherzentrale: In einigen Lebensmitteln wird das reduzierte Fett teilweise durch Zucker ausgetauscht
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass sie ihrer Figur mit Lightprodukten etwas Gutes tun. Doch nicht immer erfüllt sich dieser Wunsch. Fakt ist: In „echten“ Lightprodukten muss der Gehalt an Fett, Zucker, Alkohol oder anderen Zutaten im Vergleich zu einem herkömmlichen Produkt um mindestens 30 Prozent gesenkt sein. Wer jedoch glaubt, mit solchen Lebensmitteln automatisch diesen Anteil an Kalorien einzusparen, irrt. In einigen Lebensmitteln wie Light- Fruchtjoghurt, Light- Milchmischgetränken oder Light- Eis wird das reduzierte Fett teilweise durch Zucker ausgetauscht. Die Kalorieneinsparung fällt entsprechend mager aus. So fiel der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. (NVZ) ein fettreduziertes Stracciatellaeis auf, welches genauso viele Kalorien wie das normale Stracciatellaeis vom gleichen Anbieter hat. Hier wurde Fett durch zusätzlichen Zucker ausgetauscht.
Sandra Liebsch von der NVZ weist zudem darauf hin, dass bei Lightprodukten mitunter die sogenannte wertgebende Zutat vermindert, das Lebensmittel jedoch zum gleichen oder erhöhten Preis verkauft wird. „Beispielsweise ist ein Light- Geflügelsalat auf dem Markt, der einen geringeren Hühnerfleischanteil aufweist als der normale Geflügelsalat vom gleichen Hersteller. Beim Einkauf von Light- Limonaden, welche von Kindern gern getrunken werden, ist zu bedenken, dass der Zucker dort durch Zuckeraustauschstoffe oder Süßstoffe ersetzt wird. Durch Süßstoffe werden Kinder an einen noch süßeren Geschmack gewöhnt. Zuckeraustauschstoffe verringern die Kalorien nur zum Teil und können Bauchschmerzen und Durchfall verursachen“, erläutert Liebsch.
Im Einzelhandel finden sich heute auch eine Reihe von Produktlinien (z.B. „Minimum%“, „Lust auf leicht“ oder „Line“), die mit Kalorienreduzierung, Wohlbefinden oder Ausgewogenheit werben. Zu erkennen sind sie oft an einer hellblauen Verpackung oder Abbildungen von schlanken Frauenfiguren. Die NVZ weist darauf hin, dass neben „echten“ Lightprodukten dort genauso Lebensmittel vertreten sind, die es auch im normalen Sortiment gibt. Dazu gehören etwa ein mit „wenig Fett“ beworbener Schinken oder ein Sauermilchkäse mit dem Hinweis „nur 0,5 Prozent Fett“. Auch von Markenherstellern werden Lebensmittel als kalorien- oder fettarm beworben (z. B. gekochter Schinken, fettarmer Joghurt, Hähnchen-Reis-Pfanne). Hier lohnt sich ein kritischer Blick, denn von anderen Anbietern können diese Produkte häufig auch ohne diese Auslobungen oft wesentlich preiswerter erworben werden.
Deshalb rät die NVZ kalorienbewussten Verbrauchern die Nährwerte, die Zutatenverzeichnisse und die Preise beim Einkauf zu vergleichen.
Rechtliche Bestimmungen für Begriffe wie „leicht“ oder „fettarm“ im Überblick:
– Leicht, light, reduziert: Mindestens 30 Prozent weniger von einer Zutat oder an Gesamtkalorien als herkömmlich
– Energiearm: Nicht mehr Energie als 40 kcal je 100 g oder 20 kcal je 100 ml
– Energiefrei: Nicht mehr Energie als 4 kcal je 100 ml
– Fettarm: Nicht mehr Fett als 3 g je 100 g oder 1,5 g je 100 ml
– Fettfrei: Nicht mehr Fett als 0,5 g je 100 g oder je 100 ml
– Zuckerarm: Nicht mehr Zucker als 5 g je 100 g oder 2,5 g je 100 ml
– Zuckerfrei: Nicht mehr Zucker als 0,5 g je 100 g oder 0,5 g je 100 ml
– Ohne Zuckerzusatz: Ohne zugesetzten Zucker oder süßende Lebensmittel, natürlicher Zucker kann drin sein
– Natriumarm/kochsalzarm: Nicht mehr Natrium oder Salz als 0,12 g oder 0,3 g je 100 g bzw. 100 ml
– Natriumfrei/kochsalzfrei: Nicht mehr als Natrium oder Salz als 0,005 g oder 0,013 g je 100 g bzw. 100 ml