Minister Dr. Backhaus warnt vor Einschleppungsgefahr bei Vogelpestvirus

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenzuchtbetrieb in Bayern appelliert der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus nochmals an die Geflügelhalter im Lande, alle Vorsorgemaßnahmen strikt einzuhalten, die gegen die Einschleppung des Erregers in Nutzgeflügelbestände gerichtet sind.

„Insbesondere im Freien gelagertes Stroh, das als Einstreu für Geflügelställe vorgesehen ist, kann mit dem jetzt einsetzenden Vogelzug ein hohes Risiko für die Einschleppung des Geflügelpest-Virus darstellen“, stellt der Minister fest. Das gelte besonders für Gebiete nahe Rast- und Schlafplätzen von Zugvögeln oder anderer großer Vogelansammlungen. Daher sollten Stroh oder sonstiger Einstreu für Geflügelställe bereits mindestens acht Wochen vor Verwendung unter Verschluss eingelagert worden sein.

„Die lückenlose Einhaltung des Seuchenschutzes ist nach wie vor unabdingbar“, ergänzt Dr. Backhaus. „Hierzu gehört, den Personen- und Tierverkehr in Geflügelhaltungen so weit wie möglich einzuschränken und Schutzkleidung beim direkten Betreten der Stallungen zu tragen. Zu- und Abgänge sowie Futterlieferungen bzw. die Entsorgung von Geflügeldung sind zu dokumentieren.“

Insbesondere sei der Kontakt zwischen Wild- und Nutzgeflügel möglichst zu verhindern. Daher sind vor allem in Freilandhaltungen tägliche Kontrollen hinsichtlich verendeter Wildvögel, darunter insbesondere Wasser- und Raubvögel, notwendig.

„Erhöhte Tierverluste in den Geflügelbeständen sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen“, mahnte Minister Dr. Backhaus und erinnerte daran, dass sich jeder Tierhalter bei der Tierseuchenkasse anzumelden hat.