Minister Dr. Backhaus bei Kreisbauerntag auf der Insel Rügen

„Mecklenburg-Vorpommern steht der Gesundheitsüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgeschlossen gegenüber“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Bergen anlässlich des Kreisbauerntages des Kreisbauernverbandes Rügen.

Die weitere Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werde ausdrücklich unterstützt. „Der Health Check bietet die Chance, das landwirtschaftliche Fachrecht in der Europäischen Union zu vereinfachen“, sagte Dr. Backhaus. Die Verlässlichkeit und Planungssicherheit der Gemeinsamen Agrarpolitik müssten gewahrt bleiben.

Der Minister betonte erneut die strikte Ablehnung und den konsequenten Widerstand gegen die größenbezogene Limitierung der Beihilfen und die stufenweise Degression, sowohl nach oben als auch nach unten. „Im Interesse einer verlässlichen Agrarpolitik lehnt Mecklenburg-Vorpommern eine Erhöhung der Modulation strikt ab“, sagte Minister Dr. Backhaus. Mecklenburg-Vorpommern begrüße das klare Signal zum Ausstieg aus dem Milchquotensystem ab 2015. Dazu sei ein Gesamtkonzept der Kommission erforderlich und die Absenkung der Superabgabe ein besserer Weg zur Entwertung als eine jährliche Quotenerhöhung.

„Der Besuch der EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel im Januar 2008 war wichtig, um die besondere Problemlage unserer Landwirtschaft darzustellen“, sagte Minister Dr. Backhaus. Eine einseitige Benachteiligung der hiesigen Strukturen sei von der Kommission nicht gewollt, eine Diskussion in Europa über Beihilfen hingegen schon. „Auch die Kommission will eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft stärken“, betont der Minister.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll Landwirtschaftsbetrieben, die mehr als 100.000, 200.000 bzw. 300.000 Euro jährliche Direktzahlungen erhalten, diese Zuweisung künftig gestaffelt um jeweils zehn, 20 und 45 Prozent gekürzt werden. 80 Prozent der Landwirtschaftsunternehmen, die in Europa mehr als 300.000 Euro jährlich erhalten, haben in Deutschland und hier insbesondere in den neuen Ländern ihren Betriebssitz. Daher träfe der Vorstoß weit überwiegend einen einzigen Mitgliedsstaat und vor allem dessen Gebiete mit Entwicklungsrückständen. Darüber hinaus soll die bereits fünf Prozent betragende, so genannte obligatorische Modulation in vier Jahresschritten von je zwei Prozent zwischen 2010 und 2013 auf insgesamt 13 Prozent angehoben werden, was alle Zahlungsempfänger proportional träfe. In der Summe würde der maximale Kürzungsbetrag für M-V mehr als 45 Millionen Euro aus der Degression und knapp 35 Millionen Euro aus der Modulation erreichen.