Mecklenburg-Vorpommern stimmt überarbeitetem Privatisierungskonzept zu

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute  den überarbeiteten Grundsätzen des Neuen Privatisierungskonzepts für BVVG-Flächen zugestimmt. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Staatssekretär Dr. Karl Otto Kreer.

„Die mehrmonatigen Verhandlungen zwischen den Agrarressorts der neuen Bundesländer einerseits und dem Bund sowie der BVVG andererseits haben zu einem für die neuen Bundesländer akzeptablen Ergebnis geführt“, so Backhaus. „Ich bin grundsätzlich zufrieden. Unsere Hauptforderung, den im Land wirtschaftenden Landwirten bessere Rahmenbedingungen bei der weiteren  Privatisierung zu geben und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu verbessern, konnte durchgesetzt werden.“

Das bisherige Neue Privatisierungskonzept (NPK), welches die Grundsätze des Umgangs mit BVVG- Flächen regelt, hatte seit Beginn 2007 seine Gültigkeit.

Nach Ansicht vieler Landwirte hat die BVVG bei der Auslegung dieser Grundsätze insbesondere bei der  Preisbildung offensichtlich ihre Monopolstellung ausgenutzt und so die Preise nach oben getrieben.

Durch die umfangreichen BVVG-Flächenverkäufe zu stark gestiegenen Preisen wurden den Betrieben Liquidität  für notwendige Investitionen entzogen. Forderungen nach erneuten Pachtmöglichkeiten wurden laut.

„Gemeinsam mit meinem damaligen Ministerkollegen aus Brandenburg  habe ich im Herbst 2009 zunächst  ein Verkaufsmoratorium und damit die Verhandlungen mit dem Bund zur Anpassung des NPK erwirkt“, erläutert Minister Backhaus.

Die wichtigste Verbesserung besteht nach Ansicht des Ministers in der  Möglichkeit, zur Preisfindung bei Direktverkäufen Gutachter einzuschalten. Insbesondere kleinere Betriebe mit höherem BVVG- Pachtflächenanteil sollen mehr als bis zu 50% ihrer Betriebsflächen als Eigentum erwerben können. Der Anteil von beschränkten Ausschreibungen, an denen nur Betriebe mit höherem Beschäftigungsgrad teilnehmen können, wird erhöht. Betriebe, die nicht kaufen können, erhalten innerhalb ihrer Direkterwerbsgrenzen eine erneute Pachtmöglichkeit.

„Bei der Pachtpreisfindung habe ich mir ebenso wie beim Verkauf ein Sachverständigengutachten für den Streitfall gewünscht“, sagte Minister Dr. Backhaus. „Aber da ließ der Bund nicht mit sich reden. Als Kompromiss sicherte er mir allerdings zu, dass bei grundsätzlichen Problemen das Bundesfinanzministerium  gemeinsam mit dem BMELV und dem zuständigen Landesministerium das Handeln der BVVG überprüfen werde.“

Insgesamt wurde der Privatisierungszeitraum für die ehemals volkseigenen Flächen von 2020 auf 2025 gestreckt.