Leitbild für Verwaltungsreform auf dem Weg

SPD-Abgeordnete Tegtmeier: Konzept der Landesregierung entspricht in großen Teilen den Positionen meiner Fraktion
In der heutigen Landtagsdebatte über das Konzept der Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärte die SPD-Obfrau in der Enquetekommission Martina Tegtmeier:

„Vorsichtig optimistisch ausgedrückt: Das vorgelegte Konzept entspricht in großen Teilen den Positionen meiner Fraktion: Zwar beschränkt sich der darin zum Ausdruck gebrachte Reformansatz auf die kreisliche Ebene. Es macht aber auch deutlich, dass eine Verwaltungsreform insgesamt in Betracht gezogen wird und Kreisgebietsreform und Funktionalreform eine Einheit bilden. Zudem sollen Landesaufgaben nur auf die Kreise übertragen werden, wenn sie die jeweilige Aufgabe nach den Grundsätzen einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, orts- und bürgernahen Verwaltung am besten wahrnehmen können. Auch die Stärkung der Zentren inklusive der Grundzentren ist im Leitbild enthalten.

Als untere Zielgröße für die Einwohnerzahlen der neuen Landkreise enthält das Konzept eine Zahl von 175.00 Einwohnern. Diese Zahl ist niedrig gewählt, wenn man berücksichtigt, dass sich allein durch eine höhere Einwohnerzahl die Personalausgaben pro Einwohner in einem Landkreis verringern. Allein hier wäre man bei einem höheren Ansatz schnell bei Einsparungen von mehreren Millionen Euro angelangt. Meine Fraktion – ich verhehle es nicht – hätte hier gerne die Zahl 200.000 gesehen.

Das von der Landesregierung vorgelegte Konzept bildet aber insgesamt eine gute Beratungsgrundlage. Der Enquetekommission obliegt es nun, sich damit auseinanderzusetzen, es auf den Prüfstand zu stellen und für den Landtag eine Empfehlung zu erarbeiten.“

Im Frühjahr 2008 wird der Landtag über das Konzept „Ziele, Leitbild und Leitlinien für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ beschließen und damit die Grundlage für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren schaffen. „Dies bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber an die einmal beschlossenen Grundsätze starr gebunden ist. Das Leitbild definiert vielmehr einen Rahmen, der noch ausgefüllt werden muss und den der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen verlassen darf“, so Tegtmeier. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Verwaltungsreform sollen bis Mitte 2010 geschaffen werden und 2011 in Kraft treten.