Landesregierung missachtet Grundrechte

Gino Leonhard, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum heutigen Urteil des BVerfG zur Geschwindigkeitskontrolle mittels Video:„Das Urteil stellt klar, dass grundrechtsintensive Eingriffe einer gesetzlichen Grundlage benötigen, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen und verhältnismäßig sind. Diese Voraussetzungen erfüllt die behördliche Methode der Geschwindigkeitskontrolle mittels verdeckter Videoaufzeichnung nicht. Ich erwarte eine unverzügliche und umfassende Stellungnahme des Innenministers zu den Fragen: Wie oft erfolgten Geschwindigkeitskontrollen mittels des Verkehrskontrollsystem Typ VKS? Wie viele Kraftfahrer sind dabei bereits aufgezeichnet worden? Wie viele Verfahren gab es auf Grundlage der Messungen? Welche Rechtsgrundlage gibt es aus Sicht der Landesregierung dafür? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Urteil?

Ich bin erschocken, wie hier im Land mit den Grundrechten umgegangen wird. Das Gericht spricht eine deutliche Sprache. Es rügt die Rechtsauffassung, wonach die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung auf einen Erlass eines Ministeriums gestützt werden könnte, als unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar und daher willkürlich. Wie unsensibel die Rot- Schwarze Landesregierung mit möglichen Grundrechtsverstößen umgeht zeigt auch die Tatsache, dass unser Justizministerium auf die mögliche Stellungnahme im Verfahren verzichtet hat.

Unsere Landesregierung bewegt sich seit Monaten auch mit den landesgesetzlichen Regelungen zur Kennzeichenerfassung auf sehr dünnem Eis. Gutachter halten die Regelungen im Polizeigesetz des Landes für unzureichend und teilweise verfassungswidrig. Gleichwohl hält die Landesregierung an deren Nutzung fest. Diese Art von Rechtsverständnis ist wenig nachvollziehbar und wirft ein erschreckendes Bild auf die Rot- Schwarze Landesregierung.“