Längere Zahlung von ALG I für Ältere beseitigt Gerechtigkeitsdefizit

System des Förderns und Forderns fehlte bis dato realpolitische Alterskomponente
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jochen Schulte, hat die gestrigen Entscheidungen des Koalitionsausschusses im Bund zur längeren Zahlung des ALG I begrüßt. „Es gab ein Gerechtigkeitsdefizit, das die Sozialdemokraten erkannt haben und von dessen Beseitigung sie nun auch die Kritiker in den Reihen der Christdemokraten überzeugen konnten“, so Schulte.

Das System des Förderns und Forderns musste nach Schultes Auffassung um eine Alterskomponente erweitert werden, die den arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Tatsachen ins Auge sehe. Das sei mit der jetzigen Lösung einer gestaffelten Verlängerung der Bezugsdauer für über 50-Jährige gut gelungen.

Für Schulte kommt es nun darauf an, dass es zukünftig eine noch effektivere Vermittlungsarbeit der Arbeitsagentur gebe, um jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich deutlich schneller zu vermitteln, so dass diese nicht zu Verlierern der Neuregelung würden. Es dürfe auch kein neues Gerechtigkeitsdefizit entstehen, wenn beispielsweise jüngere Familienväter arbeitslos würden und nicht zügig vermittelbar wären, weil zum Beispiel ledige Kinderlose a priori als flexibler und einsatzbereiter eingestuft würden.

Es sei im Übrigen außerordentlich zu begrüßen, dass eine Finanzierung gefunden wurde, die sich nicht auf dem Rücken der jüngeren Arbeitslosen abspiele, sondern ohne zusätzliche Kosten realisiert werde. Das dürfe natürlich nicht heißen, dass Arbeitlose – Alte wie Junge – nun weniger engagiert betreut und vermittelt würden.

Schulte: „Selbstverständlich begrüße ich auch die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 %. Nun sind die Arbeitgeber am Zuge zu beweisen, dass das in sie gesetzte Vertrauen auf einen Fortgang der Konjunktur und das Entstehen neuer Arbeitsplätze – für Ältere und für Jüngere – auch gerechtfertigt ist.“