Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für Verwaltungsreform nötig

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Prof. Dr. Wolfgang Methling, ist mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz die Notwendigkeit einer Verwaltungsmodernisierung nicht in Frage gestellt.

„Kritisiert wurden insbesondere das Gesetzgebungsverfahren, die ungenügende Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und die unzureichende Würdigung der kommunalen Selbstverwaltung, Defizite, die beseitigt werden müssen“, erklärte Methling am Mittwoch im Vorfeld der Sondersitzung des Landtags am Freitag. „Die Sondersitzung ist notwendig, um zu verdeutlichen, dass sich das Parlament seiner Verantwortung bewusst ist und entsprechend handelt, aber auch, um den Kommunalpolitikern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung zu signalisieren, dass ein Reformstau vermieden werden soll.“

Zahlreiche der vom Gericht benannten Kritikpunkte wurden nach Angaben Methlings auch von der damaligen Linkspartei.PDS im Gesetzgebungsverfahren benannt, jedoch von Seiten der SPD anders bewertet und nicht mit getragen. Von entscheidender Bedeutung sind aus Sicht der Linksfraktion jetzt die Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements. „Es ist erforderlich, ohne Zeitverzug einen Fahrplan für einen Neuanfang zu erstellen – bezüglich der Aufgaben, einer Terminleiste und auch des Verfahrens“, so Methling. Dazu müssten sich Landesregierung und Parlament möglichst einvernehmlich mit allen Beteiligten auf kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen verständigen.

Um die künftige Herangehensweise rechtssicher zu machen, müssen nach Ansicht der Linksfraktion zahlreiche offene Fragen geklärt werden. Als Beispiele nannte Methling die Rolle der Enquete-Kommission im Landtag, die Einbindung der kommunalen Ebene und die Bedeutung eines vom Landkreistag avisierten Leitbildes. „Bei einem gemeinsamen Willen aller Beteiligten für eine Reform, sollte es möglich sein, bis Anfang 2009 eine verfassungskonforme, aber auch einvernehmliche Lösung im Sinne des Gerichtsurteils zu finden – einschließlich einer Kreisstrukturreform“, sagte Methling.