Krisengipfel fordert Einhaltung der Solidarpakt-Zusagen

Nach einem Spitzengespräch heute im Bauministerium sprachen sich alle Beteiligten für eine Fortsetzung der Städtebauförderung auf hohem Niveau aus.

„Die Halbierung durch den Bund ist für uns nicht akzeptabel. Unsere Städte brauchen die Förderung, damit sie sich weiter gut entwickeln können. Die Städtebauförderung ist auch Teil des Solidarpaktes bis 2019. Diese Zusagen müssen eingehalten werden, sonst bleibt der Aufbau Ost hier auf der Strecke“, sagte Bauminister Volker Schlotmann heute nach dem Treffen in Schwerin. Schlotmann unterzeichnete mit Vertretern des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heute eine gemeinsame Erklärung. Darin sprechen sich die Unterzeichner für eine Weiterführung der Städtebauförderung auf hohem Niveau aus, um den Strukturwandel im Land weiter zu begleiten, auch wegen der bevorstehenden demografischen Veränderung. Zudem unterstützen die Städtebauinvestitionen die Bauwirtschaft und schaffen Arbeitsplätze.

Im vergangenen Jahr konnte Mecklenburg-Vorpommern aus Bundes-, Landes-, und kommunalen Mitteln rund 100 Millionen Euro Städtebaufördermittel für die Sanierung und Modernisierung von beispielsweise Marktplätzen, historischen Wohnhäusern in den Innenstädten, Rathäusern, Kirchen, Schulen, Kindergärten oder Kultureinrichtungen bereitstellen. Als Teil des Sparpaketes der Bundesregierung ist ab 2011 eine Halbierung der Mittel geplant. Im August will eine Sonderbauministerkonferenz mit dem Bund das Thema Kürzungen der Städtebauförderung erörtern.

Die heute beschlossene Schweriner Erklärung im Wortlaut:
Auf Initiative des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern haben heute der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Vertretern von Städten und Gemeinden sowie dem Bauverband Mecklenburg-Vorpommern und dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern über Konsequenzen aus den Sparbeschlüssen der Bundesregierung zur Städtebauförderung und zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten.

Im Ergebnis wird folgendes erklärt:
Die Städtebauförderung hat als Teil der Kraftanstrengungen zum Aufbau Ost in den neuen Ländern in den zurückliegenden Jahren in ganz bedeutendem Maße zur Beseitigung städtebaulicher Missstände und damit zur Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen beigetragen. Somit ist die Städtebauförderung die wichtigste Anschubfinanzierung im Bereich der Bauinvestitionen der Städte und Gemeinden. Der hohe Wert dieser Fördermittel für weitere Investitionen und der besondere Beschäftigungseffekt, gerade für die regionale Bauwirtschaft und das Handwerk, ist belegt, ebenso der gesamtwirtschaftliche Effekt mit entsprechenden Steuerrückflüssen. Ein EURO Bundesmittel multipliziert sich auf ein bis zu achtfaches Investitionsvolumen.

Der Aufbau Ost erfordert weiterhin eine besondere finanzielle Unterstützung der neuen Länder, einerseits wegen des noch zu bewältigenden Strukturwandels, insbesondere auch hinsichtlich der absehbaren demografischen Veränderungen, und andererseits wegen der noch unzureichenden Finanzkraft der neuen Länder und ihrer Kommunen. Daher enthält der Solidarpakt bis 2019 auch überproportionale Mittelzusagen für die Städtebauförderung an die neuen Länder.

Diese Mittelzuführungen sind unerlässlich zur Bewältigung des nach einer im Auftrag des Bundes veranlassten gutachterlichen Einschätzung für notwendig erachteten Rückbaus von Wohnungen, der Erneuerung von innerstädtischer Altbaustruktur, der Anpassung der sozialen und technischen Infrastruktur und der Aufwertung der besonders von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städte. Demgemäß hat der Deutsche Bundestag in einer einstimmigen Entschließung lt. Drucksache 16/13408 vom 17. Juni 2009 die Bundesregierung u. a. aufgefordert, das Programm „Stadtumbau Ost“ als eigenständigen Bereich der Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 fortzuführen. Darüber hinaus muss eine Anschlussregelung für die Altschuldenentlastung bei Rückbau erwirkt werden.

Die Unterzeichner fordern daher:
– Einhaltung der Mittelzusagen des Solidarpaktes bis 2019, auch für den Bereich der Städtebauförderung
– Fortführung der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung auf bisherigem Niveau, auch für kleine Städte und den ländlichen Raum
– Auskömmliche Ausstattung der Fördertitel zur energetischen Sanierung

Für das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Minister Volker Schlotmann

Für den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern
Vorsitzender Dr. Reinhard Dettmann

Für den Bauverband Mecklenburg-Vorpommern
Hauptgeschäftsführer Jörg Schnell

Für den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen
Geschäftsstellenleiter Horst Hildebrandt

Für die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Präsident Joachim Brenncke

Für die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Präsident Peter Otte