Humanitäres Bleiberecht muss gesichert werden

Vor Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremen fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innenminister Lorenz Caffier auf, bei der Bleiberechtsregelung für eine Lösung im Sinne der betroffenen Flüchtlinge zu stimmen.

Dazu wurde auf der Landesdelegiertenkonferenz kürzlich einen Beschluss gefasst. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen den ökumenischen Aufruf von Evangelischer und Katholischer Kirche für ein humanitäres Bleiberecht.
Mit dem Auslaufen der sogenannten Altfallregelung droht ab dem 31.12. 2009 für die betroffenen Flüchtlinge wie auch für die Ausländerbehörden Rechtsunsicherheit. Das betrifft allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 778 Antragsteller mit ihren Familien. Die in den verbleibenden vier Wochen dieses Jahres ein höheres Einkommen als den Hartz IV-Regelsatz nachweisen sollen. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, zusätzlich für den Unterhalt hilfebedürftiger Familienmitglieder aufkommen.
Dazu erklärt Silke Gajek, Landesvorsitzende: „Viele Familien haben sich trotz der Schwierigkeiten, die der Duldungsstatus mit sich bringt, im Rahmen des Möglichen integriert. Ihre Kinder sind häufig in Deutschland geboren, besuchen den Kindergarten oder die Schule und haben kaum Bezugspunkte zum Herkunftsland ihrer Eltern. Die Betroffenen dauerhaft in einem Status der Ungewissheit zu belassen, wird dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Die derzeitige Lösung ist aus unserer Sicht zutiefst unmenschlich.“

Hintergrundinformation

Der bereits vorhandene Spielraum des Aufenthaltsgesetzes, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wird von den Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene allzu stark eingeschränkt. Neben einer entsprechenden Anpassung der Verwaltungsvorschriften und der Umsetzung des Gesetzes in den Ländern fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch das Aufenthaltsgesetz selbst weiterzuentwickeln. Personen, die in Deutschland integriert sind und denen daher die Ausreise nicht mehr zugemutet werden kann, sollten grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
Besonders problematisch an der Bleiberechtsregelung ist die Bedingung, bis zum 31.12.2009 seinen Lebensunterhalt vollständig eigenständig sichern zu müssen. Das ist in einer strukturschwachen Region wie Mecklenburg-Vorpommern besonders schwierig. Hier gibt es wenig Arbeit und wenn, dann wird sie oft so gering entlohnt, dass schlecht Qualifizierte aufstocken müssen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher eine Fristverlängerung der Altfallregelung, um die ausreichende Zeit für notwendige Qualifizierung berücksichtigen zu können. Ein Beharren auf den Stichtagen würde dazu führen, dass die gefundene Lösung zu einer Scheinlösung wird und den Menschen weiterhin keine Perspektive eröffnet. Angesichts der für die Betroffenen extrem belastenden Situation muss diese Entscheidung so bald wie möglich getroffen werden.
Darüber hinaus sind auch humanitäre Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen muss auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden können. Die Trennung von Familien sollte vermieden werden.

Weike Helene Bandlow