Grüne: Weiter rechtlich gegen Kopfnoten vorgehen

Nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen sind mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zwar die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die Kopfnotenverordnung insgesamt auszusetzen.

Gegen ungerecht empfundene Benotungen sei aber, wie bei jeder Benotung, der Weg der Beschwerde bis hin zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung, weiterhin offen.

Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher, Andreas Katz: „Kopfnoten bleiben nach unserer Auffassung potentiell diskriminierend. Das gilt umso mehr, wenn sich die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens als wichtiges Einstellungskriterium für Ausbildungsbewerber etablieren sollte, was ja insbesondere der Wirtschaftsminister immer wieder propagiert. Da es keine einheitlichen und objektiven Kriterien für die Bewertung gibt, bestehen regelmäßig gute Chancen, eine Benotung, die schlechter als ‚gut‘ ausfällt, anzuzweifeln.

Ich fordere alle Lehrer auf, frühzeitig das Gespräch mit den Schülern und den Eltern zu suchen, wenn sie Probleme im Arbeits- und Sozialverhalten erkennen, statt am Ende des Schuljahres schlechte Noten zu verteilen. Eltern und Schüler sollten, wenn sie eine Benotung als ungerecht empfinden, unmittelbar nach Erhalt des Zeugnisses schriftlich und begründet Beschwerde beim Schulleiter und der örtlich zuständigen Schulbehörde einreichen. Zumindest wenn Kopfnoten Abschluss- oder Übergangszeugnissen oder Schullaufbahnempfehlungen hinzugefügt sind, handelt es sich um Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch und Klage möglich sind.“