„Fürsorgepflicht für Beamte – aber auch für den Bürger“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine zielgerichtete und anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizisten aus. Damit soll ein erster Schritt für mehr Transparenz bei Polizeieinsätzen beschritten werden. Die von Caffier angesprochene Fürsorgepflicht gegenüber der Polizei sehen die Bündnisgrünen zwar existent, jedoch zu kurz gefasst. „Diese hat unser Innenminister auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, die auf Demonstrationen ihr Recht auf die politische Mitbestimmung wahr nehmen. Es ist uns wichtig, dass die Kennzeichnungspflicht ausschließlich für diejenigen Ordnungshüter gelten soll, die sich innerhalb ihres Dienstes vermummen müssen“, sagt Silke Gajek, Spitzenkandidatin und Landesvorsitzende der Bündnisgrünen.
„Die Beamten sollten vor entsprechenden Einsätzen nach dem Zufallsprinzip nummeriert werden. Die Auflistung, welcher Polizist sich hinter welcher Nummer verbirgt, kann beim zuständigen Einsatzleiter verwahrt werden und nach dem Einsatz den zuständigen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden“, fordert auch der Grüne Spitzenkandidat Jürgen Suhr.
Die anonyme Kennzeichnung sei notwendig, da so die Privatsphäre der Beamten im Einsatz gewährleistet wird. Eine namentliche Kennzeichnung befürworten die Grünen nicht. „Das Recht auf Anonymität und Sicherheit der Familien der Beamten muss auf jeden Fall gewahrt bleiben. Aber genau diesen Anspruch auf Sicherheit und angemessene Behandlung haben auch Demonstranten. Das sollte Caffier nicht vergessen.“
Die Bündnisgrünen sind der Ansicht, dass die Kennzeichnungspflicht für vermummte Polizisten in einem Rechtstaat notwendig sei. „Jeder Bürger hat das Anrecht zu erfahren, wer sein Gegenüber ist, mit wem er es zu tun hat“, so Silke Gajek weiter. „Eine Kennzeichnung hat aus unserer Sicht auch für die Polizisten Vorteile. Schwarze Schafe, die Gewalt gegen Demonstranten anwenden, kommen bislang wegen einer Gesetzeslücke ungeschoren davon. So sollte es im Interesse aller sein, diese Wenigen aus dem Polizeidienst zu suspendieren.“ Eine solche Kennzeichnung führt zu mehr Transparenz der Polizeiarbeit. Gleichzeitig gilt sie ausdrücklich nicht als Misstrauensvotum.
Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN