Glawe: Novellierung des KiföG wird weitere Verbesserungen bringen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, begrüßt die heutige Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Bundesrat, mit dem sich der Bund in Höhe von 2,15 Mrd. Euro am Ausbau der Kinderbetreuung in den kommenden Jahren beteiligt.

Gleichzeitig unterstrich er die dringende Notwendigkeit, im Rahmen einer Reform des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) im Land auch über eine neue Lastenverteilung der Finanzierung der Einrichtungen zu reden:

„Das Kinderförderungsgesetz des Bundes, das heute im Bundesrat verabschiedet wurde, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits am 26. September 2008 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot auf frühe Förderung.

Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz in der Krippe bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013  soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt werden.

Nun gilt es auch im Land zu handeln und das Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) zu überarbeiten. Dieses ist an die veränderten Bedarfe anzupassen. Hierbei muss neben einer Verbesserung der Betreuungs- und Bildungsangebote auch über mögliche Korrekturen bei der Finanzierung geredet werden. Das unter der damaligen PDS-Sozialministerin Dr. Marianne Linke auf den Weg gebrachte neue Finanzierungssystem hat sich in der Praxis als wenig flexibel und bürokratisch erwiesen. Insbesondere konnte der steigenden Nachfrage und vermehrten Inanspruchnahme vor Ort nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Hier gilt es mit Blick auf die zu erwartenden neuen zusätzlichen Bedarfe im Krippenbereich nach tragbaren Lösungen zu suchen, die die Kommunen mit ihren Problemen nicht allein lassen.

Mecklenburg-Vorpommern hat sehr gute Kinderbetreuungsangebote. Wir verfügen über ein flächendeckende Versorgung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie eine Vielzahl an Tagesmüttern. Doch jedes Angebot ist noch weiter optimierbar und ausbaufähig. Dies will die Große Koalition in den kommenden Wochen umfassend analysieren und unter der Federführung der Sozialministerin Manuela Schwesig Vorschläge zur Novellierung des KiföG unterbreiten“, so Harry Glawe abschießend.