Erklärung von Beate Schlupp/CDU-Landtagsfraktion M-V

CDU will wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bei Anwendung des Gentechnikrechts sichern

BSDie CDU-Landtagsfraktion greift mit einem Landtagsantrag in der kommenden Woche die aktuelle Diskussion zur Gentechnik auf. Erreicht werden soll, dass wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auch im Bereich der Anwendung des Gentechnikrechts gesichert werden, so die agrarpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp.

„Immer deutlicher wird, dass es gerade die Grüne Gentechnik ist, die einen wichtigen Beitrag für die künftige Welternährung, aber auch für die Umwelt leisten kann. Denn durch die höhere Schädlingsresistenz gentechnisch optimierter Pflanzen, benötigen diese weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel und liefern trotzdem hohe und stabile Erträge.

Vor diesem Hintergrund kann die Grüne Gentechnik auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Beitrag zur Verknüpfung von Tourismus, Gesundheit und Landwirtschaft und zum Erhalt einer sauberen Natur und Umwelt leisten. Deshalb setzen wir uns mit einem Antrag in der kommenden Landtagssitzung dafür ein, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung des Gentechnikrechts für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern.

Wir wollen, dass die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik intensiviert wird. Die hilft auch der Grundlagenforschung in Mecklenburg-Vorpommern. Parallel machen wir deutlich, dass es eine gezielte Informationspolitik braucht, um Vorbehalte gegen und Missverständnisse über die Grüne Gentechnik abzubauen“, so die agrarpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

Beate Schlupp verwies in Zusammenhang mit aktuellen Debatten auch darauf, dass die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU eine Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes 1:1 vorsehe. Dies gelte ausdrücklich auch für die Freisetzungsrichtlinie, die Verordnung für Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen und die Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen sowie das Gentechnikgesetz.

Die darin getroffenen rechtlichen Regelungen seien ausreichend und müssten nicht erweitert werden.