Endlich Schluss mit dem Ladenschluss

Nun ist es beschlossene Sache. Das Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns hat den Landtag passiert.

Nach Aussage des Präsidenten des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Mathias Löttge, MdL, sind die Mitglieder des Bäderverbandes M-V e.V. erleichtert, dass das jahrelange Ringen um die Ladenöffnungs- oder Schließzeiten bzw. um die Bäderregelung M-V endlich ein Ende hat. Dieses neue Ladenöffnungsgesetz bildet nun auch die Rechtsgrundlage für die Bäderregelung, die noch mehr dem Handel in den Kur- und Erholungsorten M-V entgegenkommt. Nun brauchen sich die Geschäfte, wie es in der Vergangenheit in manchen Orten üblich war, nicht mehr über Gesetzgebungen und Regelungen zugunsten der Touristen und zu ihrer eigenen wirtschaftlichen Existenzsicherung hinwegsetzen und widerrechtlich bei Strafe die Geschäfte öffnen.

Nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz können die Unternehmer hier in Mecklenburg-Vorpommern von montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung öffnen. An den Samstagen können die Kunden jetzt von 0 bis 22.00 Uhr und davon an 4 Samstagen bis 24.00 Uhr einkaufen. Auch an den Sonntagen soll nicht nur in den Kur- und Erholungsorten geöffnet werden können, sondern 4 mal im Jahr auch in den Städten. Diese Öffnungszeiten sind kein Muss, jedoch haben die Inhaber der Geschäfte ganz legal, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, die Chance zum Öffnen ihrer Läden. Einen kleinen Vorgeschmack hatte der Landkreis Bad Doberan und die Hansestadt Rostock als Sonderregelung zum G8 Gipfel.

Der Bäderverband M-V e.V. ist davon überzeugt, dass so ein Ladenöffnungsgesetz mit fast durchgehenden Öffnungszeiten zum guten Image eines tourismusgeprägten Bundeslandes wie Mecklenburg-Vorpommern gehört, so Löttge. Seit Jahren hat der Verband im Interesse der Touristen und der Kur- und Erholungsorte M-V um eine Lockerung der Bäderregelung bzw. den Fall der Ladenschlusszeiten gekämpft. Infolge der Föderalismusreform fielen auch die Zuständigkeiten für das Ladenöffnungsgesetz an die Länder. Wir als Bäderverband M-V e.V. sind sehr froh, dass die Landesregierung M-V die Chance genutzt hat und das Ladenöffnungsgesetz so gestaltet wurde, dass es den Ansprüchen der Touristen und auch der Geschäftsinhaber entgegenkommt.