Dr. Backhaus: Solider Kompromiss sichert Vogelschutz

Auf der Landespressekonferenz stellte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus heute die Eckdaten zur Ausweisung der Vogelschutzgebiete (SPA = Special Protected Areas) vor, wie sie vom Kabinett zuvor einstimmig beschlossen worden waren.

„In der Gesamtbilanz werden für Mecklenburg-Vorpommern nach der Öffentlichkeitsbeteiligung künftig 16 000 Hektar mehr Vogelschutzgebiete ausgewiesen, als ursprünglich im Kabinettsbeschluss vom April 2007 vorgesehen. Mit rund 920 300 Hektar bzw. 29,7 Prozent der Landesfläche ist dies die mit Abstand umfangreichste Gebietsmeldung aller Bundesländer“, sagte der Minister. Damit werde das Land seiner Verantwortung als international bedeutsames Vogelrast- und -brutgebiet gerecht und leiste seinen konkreten Beitrag zum Erhalt der biologischen Diversität, ergänzte Dr. Backhaus in der Vorausschau auf die Vertragsstaaten-Konferenz über die Erhaltung der Biodiversität, die 2008 in Deutschland stattfinden wird.

Auch die Balance zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Aspekten sei gewahrt, so der federführende Minister: „Die Landesregierung hat einen soliden Kompromiss gefunden und einstimmig verabschiedet. Damit wird Planungssicherheit für notwendige Investitionen geschaffen und die Kohärenz zu den benachbarten Bundesländern bzw. seeseitig zu den entsprechenden Gebieten in der so genannten Allgemeinen Wirtschaftszone hergestellt.“

Ziel der Landesregierung bleibe im Übrigen die Einreichung der vollständigen Meldeunterlagen noch in diesem Jahr. „Damit wird Mecklenburg-Vorpommern seinen Beitrag leisten, damit das Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wenn schon nicht verhindert, so doch wenigstens ohne finanziell wirksame Verurteilung beendet werden kann“, so Dr. Backhaus.

Der Minister äußerte sich auch zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung. „Alle der mehr als 400 Schreiben, die von deutlich höherer Qualität als in anderen vergleichbaren Verfahren waren, sind in die Auswertung und Abwägung einbezogen worden“, konnte Dr. Backhaus mit Freude feststellen. Weil verständlicherweise nicht jeder Einwand bzw. Hinweis schriftlich beantwortet werden könne, sei eine zusammenfassende, grundsätzliche Auswertung noch im Herbst über das Internet vorgesehen. Dann läge auch die aktualisierte digitale Karte der ausgewiesenen Schutzgebiete vor, die derzeit noch erarbeitet werde.

Minister Dr. Backhaus nutzte das Podium der Pressekonferenz für seinen Dank an alle engagierten Bürger, Vereine, Unternehmen und Institutionen: „Die oft sehr detaillierten und überwiegend konstruktiven Vorschläge haben uns viel Arbeit gemacht, aber auch viel geholfen. Manches hat seinen Niederschlag im jetzt vorliegenden Papier gefunden.“

Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Meldung entsprechender Schutz- und Vorranggebiete. Seit 2001 führt die Europäische Kommission ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen ungenügender bzw. nicht fristgerechter Meldung; betroffen hiervon ist auch Mecklenburg-Vorpom-mern. Zum Jahresende 2008 hat die Kommission Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof angekündigt.