Debatte um ALG I

Chancengerechtigkeit gewährleisten: Unterscheidung zwischen Alter und Einzahlungsdauer bei Debatte um ALG I – Verlängerung

Die CDU Mecklenburg-Vorpommern fordert, eine gerechte Unterscheidung bei der Verlängerung des ALG I – Anspruches zwischen dem Alter der jeweiligen Bezieher und der Einzahlungsjahre.

„Generell ist eine Differenzierung des Arbeitslosengeldes I nach den eingezahlten Jahren aus Gerechtigkeitsgründen verständlich. Andererseits wäre jeder Anreiz, erfahrene Mitarbeiter früher aus dem Arbeitsprozess zu drängen, angesichts eines steigenden Fachkräftebedarfs das falsche Signal“, sagte der CDU Landesvorsitzende, Jürgen Seidel.

„Sinn des ALG I ist es, den Menschen, die Anspruch darauf haben, finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen einen Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen. Für die Überbrückung dieser Zeit ist das ALG I da. Das Arbeitslosengeld I generell für über 45- jährige beziehungsweise über 55-jährige zu erhöhen, ohne deren Einzahlungsdauer mit einzubeziehen, ist ungerecht. Wir müssen in erster Linie Anreize schaffen, möglichst lange einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen und nicht, möglichst lange abzuwarten, um ab einem bestimmten Alter möglichst lange ALG I zu beziehen. Das ist ein Anreiz in die falsche Richtung. Wir wollen echte Chancengerechtigkeit und die ist nur möglich, wenn das ALG I an die Zahl der Beitragsjahre gekoppelt ist“, unterstrich Seidel abschließend.