Chance zur Reform des Landespflegegesetzes vertan

Ralf Grabow, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zur heutigen ersten Lesung des Landespflegegesetzes:

„Die Fortschreibung des Landespflegegesetzes begrüßen wir. Für viele Pflegebedürftige wie auch für alle Pflegeeinrichtungen in unserem Land herrscht damit wieder Rechtssicherheit! Bei aller Wichtigkeit der Fortschreibung dieses Gesetzes hat die Landesregierung es aber versäumt, grundlegende Ungerechtigkeiten aus dem aktuellen Entwurf zu tilgen.

Die Einzelregelungen im Landespflegegesetz zum Pflegewohngeld und zur Pauschalförderung von Pflegeeinrichtungen enden schon 2012. Das Gesetz selbst erst ein Jahr später. Dadurch muss 2012 wieder für ein Jahr neu verhandelt werden! Die Ausführungen zu den Investitionskosten tragen dabei zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung bei. Vom Land nicht geförderte Heime müssen ihre höheren Investitionskosten an die Bewohner weiterreichen. Für die Träger ist das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil! Das Pflegewohngeld in der jetzigen Form kann diese Ungerechtigkeiten nicht ausgleichen. Trotz gleicher baulicher Standards kommen auf Pflegebedürftige deshalb unterschiedliche Kosten zu. Das darf nicht sein!

Wer Wettbewerb zwischen den Pflegeeinrichtungen will, der muss gleiche Ausgangsbedingungen schaffen! Nur so wird man der Zielsetzung des Gesetzes gerecht. Die FDP-Fraktion wird ihre Forderungen in die Ausschussberatungen einbringen.“