Burkhard Lenz: Änderungen im Spielbankgesetz sichern Standorte

– Gesenkte Abgaben und Lockerungen für Nebenspielbetriebe –

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Burkhard Lenz, hat nach dem Beschluss des Landtages zur Novelle des Spielbankengesetzes hervorgehoben, dass mit dem Gesetz die Standorte im Land gesichert würden.

„Die Spielbankabgabe wird mit dem Gesetz neu gestaffelt. Bis zu einem Bruttospielertrag von 500.000 Euro werden künftig 25 Prozent des Bruttospielertrages fällig. Zwischen 500.000 und zwei Millionen werden 30 Prozent erhoben. Diese niedrigeren Abgabesätze werden die meisten Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Die niedrigeren Abgaben sorgen dafür, dass die Standorte gesichert werden und so weiterhin zur Attraktivität für den Tourismus beitragen.

Für mich als Rüganer ist die Änderung in § 1 besonders wichtig. Danach kann es künftig auch den Nebenspielbetrieben (Waren/Müritz, Heringsdorf, Binz) gestattet werden, das Große Spiel anzubieten. Das betrifft in erster Linie das Ostseebad Binz. In Zukunft ist es hier möglich, neben Automatenspielen auch Roulette und Black Jack anzubieten. Das hebt die Attraktivität des Ostseebades als Tourismusort“, so Burkhard Lenz abschließend.

Jutta Hackert