Backhaus fordert klare Anbauregelungen und Prüfung der Schutzklausel

„Die Europäische Kommission hat heute auf der Basis mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten die Zulassung für den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora erteilt. Das nehme ich zur Kenntnis“, so Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dem sei ein umfassendes, im Jahre 1996 eingeleitetes, Verfahren vorausgegangen. In der Kritik steht die Verwendung eines Antibiotikaresistenzmarkergens in der Kartoffel. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Einsatz dieses Gens mehrfach beurteilt und untersucht worden. Das besagte Gen soll sicher sein. Es seien keine weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen notwendig.

Der Minister bittet die Bundesministerin dennoch zu prüfen, ob Deutschland eventuell von der Schutzklausel Gebrauch machen kann, um den Anbau für Deutschland zunächst auszuschließen.

„Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, dann ist theoretisch der Weg für Landwirte frei, diese Kartoffel anzubauen“, so

der Minister. Er verweist aber auf die Notwendigkeit, den Anbau 90 Tage vorher im Standortregister anzeigen und die anderen Auflagen, die sich aus der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung ergeben, einzuhalten.

Bislang ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anbau auf 20 ha angezeigt. „Ich gehe davon aus, dass es in diesem Jahr  bei dieser Fläche bleibt, denn die Einhaltung der 90-Tage-Frist bringt es mit sich, dass der Pflanztermin mit Anfang Juni zu spät für ein ausreichendes Wachstum ist.

Der Minister kritisiert nachdrücklich, dass derzeit noch keine klaren Anbauregeln vorliegen. Diese hätte die Bundesregierung im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung der Kommission längst erarbeiten müssen. Es erschwere den Umgang mit der Amflora und die Koexistenz zwischen Landwirten, die diese anbauen wollen und Landwirten, die dies ablehnen.

„Gerade aus diesem Grunde, so Minister Dr. Backhaus, fordere ich die Bundesministerin Frau Aigner auf, unverzüglich die Anbauregeln zu erlassen.“

Gleichzeitig appellierte der Minister wiederholt für eine Verbesserung der Kennzeichnungsregeln für Lebens- und Futtermittel. „Es existieren zu viele nicht kennzeichnungspflichtige Ausnahmetatbestände. Dies kann kein Vertrauen herstellen. Der Verbraucher muss klar erkennen, ob er Produkte kauft, die im Herstellungsprozess mit Gentechnik in Berührung kamen oder nicht. Umfassende Transparenz ist der einzige Weg für verantwortungsbewusste Entscheidungen.“