Caffier zum Urteil Vorratsdatenspeicherung: Bund muss Regelungen schaffen

Für Innenminister Lorenz Caffier ist die Vorratsdatenspeicherung auch nach dem Urteil aus Karlsruhe ein notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung.

„Zunächst ist einmal festzustellen, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr für erforderlich und rechtlich möglich hält. Trotzdem wurde das Gesetz aufgehoben, weil es zu allgemein und unbestimmt gefasst war. Zur Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland und Europa brauchen wir aber die Vorratsdatenspeicherung. Eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Extremismus von Rechts und Links ist ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht möglich. Insbesondere in den Bereichen Terrorismus und organisierter Kriminalität gehen Täter stets konspirativ vor. Hier ist die Feststellung konkreter Kontakte und Beziehungen oftmals der Schlüssel für eine Tataufklärung. Aber auch zur Verhinderung von Amokläufen oder bei der Suche nach vermissten Personen hilft die Vorratsdatenspeicherung“, sagte Minister Caffier. Außerdem sei Deutschland im Rahmen der EU verpflichtet, eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen.

„Jetzt muss der Bund unverzüglich die erforderlichen verfassungskonformen Regelungen im Telekommunikationsgesetz schaffen, die auch den Erfordernissen der Sicherheitsbehörden Rechnung tragen.“