Ausschussvorsitzende stellt Jahresbericht des Petitionsausschusses vor

Online-Petitionen angekündigt

Im Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2009 insgesamt 637 Eingaben eingegangen und bearbeitet worden. Dies teilte heute (20. April 2010) Barbara Borchardt, die Vorsitzende des Gremiums, in Schwerin mit. Trotz dieser im Vergleich zum Vorjahr geringeren Anzahl an Einzelpetitionen (2008: 1.013 Eingaben) wandten sich laut Borchardt im Jahr 2009 insgesamt deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bitten, Beschwerden und Vorschlägen an den Petitionsausschuss. 2009 wurden 36.879 Petentinnen und Petenten gezählt. Dies stelle eine Steigerung um mehr als 70 % im Verhältnis zum Vorjahr dar. Diese Zahlen beruhten darauf, dass die Menschen ihr Petitionsgrundrecht nicht nur für sich allein, sondern auch in der Gemeinschaft wahrnehmen können, erläuterte die Vorsitzende des Ausschusses.

Der Petitionsausschuss legte dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern im Berichtszeitraum drei Beschlussempfehlungen und Berichte zu insgesamt 510 Petitionen in Form von Sammelübersichten vor, zu welchen der Landtag sodann einen das Petitionsverfahren abschließenden Beschluss fasste. Die meisten Petitionen bezogen sich im Jahr 2009 erneut auf kommunale Angelegenheiten. Dabei ging es insbesondere um kommunale Gebühren (Wasserver- und Abwasserentsorgung), Steuern (Zweitwohnungssteuer) und sonstige Abgaben (z.B. Kurtaxe). Eine Massenpetition beschäftigte sich mit dem geplanten Hafenneubau an einem bisher naturbelassenen Ostseestrand in Prerow.

Barbara Borchardt: „In 19% der abgeschlossenen Petitionen konnte dem Anliegen der Petentinnen und Petenten in Gänze entsprochen werden. Hierzu kommen weitere 13,7 % der abgeschlossenen Eingaben, in denen die Ausschussmitglieder im Rahmen der teils mit und teils ohne Regierungsvertreter durchgeführten Ausschussberatungen Kompromisslösungen für die Betroffenen erarbeiten konnten. Zu berücksichtigen ist, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger sich vor Einreichung einer Petition schon an die zuständigen Behörden gewandt haben und dort eben nicht erfolgreich waren. Vor diesem Hintergrund sind die soeben dargelegten erfolgreichen Abschlüsse von Petitionsverfahren meines Erachtens besonders bemerkenswert.“

Die Ausschussvorsitzende informierte zudem darüber, dass es nach intensiven Verhandlungen gelungen sei, die Stärkung des Petitionswesens durch verschiedene Veränderungen der rechtlichen Grundlagen eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen zu erreichen. Zudem sei durch die Einführung der Möglichkeit, Petitionen auf elektronischem Wege einzureichen (so genannte Online-Petitionen), ein zusätzliches Angebot für die Bürger geschaffen worden. Die notwendigen technischen Voraussetzungen hierfür werden voraussichtlich bis Juli 2010 geschaffen sein.