Anhörung zu Verwaltungsgebühren Ohrfeige für Koalitionsfraktionen

Nach Angaben des Vorsitzenden und hochschulpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Methling, war die heutige Anhörung im Kultusausschuss zur Änderung des Landeshochschulgesetzes eine Ohrfeige für den Entwurf der Landesregierung.


„Die Anzuhörenden sprachen sich unisono gegen die Intentionen des Gesetzentwurfs aus, flächendeckende Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro für jeden Studierenden pro Semester einzuführen“, erklärte Methling am Donnerstag. Sie hätten sich in ihrem Verdacht bestätigt gesehen, dass damit das Verbot von Studiengebühren im geltenden Landeshochschulgesetz unterlaufen werden soll. „Anstatt die Studierenden zusätzlich zu belasten, wäre es notwendig, die Hochschulen des Landes finanziell so auszustatten, dass sie ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben gerecht werden können“, so Methling.

„Die vorgesehenen 50 Euro sind offenbar willkürlich, ohne eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage festgelegt worden“, kritisierte Methling. Teilweise würden zudem Leistungen kostenpflichtig, die zu den originären Aufgaben der Hochschulen für Studierende zählen. Die Rektoren und Kanzler kritisierten auch einen Eingriff in die Autonomie der Hochschulen. „Die Studierendenvertreter wenden sich nicht generell gegen Gebühren, aber Verwaltungsleistungen sind an den Hochschulen sehr unterschiedlich und dürfen nur für zusätzliche Leistungen erhoben werden“, so Methling. „Nach dieser Anhörung bleibt den Koalitionsfraktionen nichts anderes übrig als ihren vorgelegten Entwurf zurückzuziehen“, betonte Methling.