Ahrendt: Prävention bei der Bekämpfung von Kinderpornographie stärken

Schwerin. Zu den Forderungen der FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung der Pädophilie vor dem Hintergrund der heutigen Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion „Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie“ erklärt der Landesvorsitzende, rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT: Im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornographie konzentriert sich die öffentliche Diskussion reflexartig auf die Forderung nach höheren Strafen und längeren Strafen. Die zentrale Frage rückt dadurch aus dem Blickfeld.

Die zentrale Frage lautet aber: Warum vergehen Jahre und Jahrzehnte, bis der Missbrauch von Kindern bekannt und Taten aufgedeckt werden? Warum gelingt es den Tätern immer wieder unentdeckt zu bleiben? Deswegen kommt es darauf an, die Prävention in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen.
Drei zentrale Forderungen sind hierzu in den Vordergrund zu stellen:

1. Das Projekt „Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualwissenschaft an der Berliner Charité hat Modellcharakter. Die Finanzierung muss über 2010 hinaus sichergestellt werden. Auch sollte das Projekt in Zusammenarbeit mit den Ländern bundesweit ausgedehnt werden.

2. Diesem Projekt sollte spiegelbildlich ein Projekt mit der Zielrichtung „Kein Opfer werden“ hinzugefügt werden. Ziel muss es sein, anonyme Anlaufstellen einzurichten, die einem Opfer konkrete Hilfen und Beratung bieten, wenn das soziale Netzwerk des Opfers gerade deswegen versagt, weil auch der Täter in dieses soziale Netzwerk eingebunden ist.

3. Es muss auch darum gehen, Sexualstraftäter an weiteren Straftaten zu hindern. Dafür ist im Strafrecht eine neue Maßregel zu schaffen. Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass jemand nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille seinen Führerschein als Ersttäter nur nach erfolgreich bestandener MPU zurückerhält, ein verurteilter Sexualstraftäter unter zwei Jahren jedoch keine psychotherapeutische Behandlung als Maßregel auferlegt bekommt, weil die Rechtsordnung dies nicht vorsieht.

Außerdem kann die Bündelung des IT-Sachverstandes bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften und spezielle Internetwachen der Polizei erreicht werden.

Es geht darum, bei den Wegen im Kampf gegen die Kinderpornographie den Blickwinkel zu erweitern, d. h. den Kindesmissbrauch nicht nur im Hinblick auf die Täter zu diskutieren, sondern auch die Situation der Opfer stärker zu berücksichtigen.